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Neustadter Stadtrat: Gemeinschaftsunterkunft für 4,2 Millionen geplant – Platz für 160 Personen

26. Juni 2015 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Das Neustadter Rathaus.
Foto: Schädler

Neustadt. Der Neustadter Stadtrat hat im nicht-öffentlichen Teil der letzten Sitzung beschlossen, die notwendigen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) zur Überplanung des Bahnhofsvorplatzes und ZOB in Form einer Mehrfachbeauftragung unter drei Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften mit nachgewiesenen Kompetenzen in den Bereichen „Landschaftsarchitektur“ und „Planung von Verkehrsanlagen“ vergeben. Die Kosten für das Verfahren liegen bei etwa 70.000 Euro brutto.

Die Mehrfachbeauftragung hat den Vorteil, dass alternative Lösungsvorschlage von verschiedenen Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften erarbeitet werden, ohne dass die Stadt sich im Anschluss zu einer Weiterbearbeitung des von einer unabhängigen Jury prämierten Entwurfs verpflichten muss.

Im ersten Schritt wird das Verfahren in Fachkreisen beworben und Bewerbungen von qualifizierten Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften eingeholt. Anschließend arbeiten alle ausgewählten und entsprechend beauftragten Teams nach einem gemeinsamen Auftaktkolloquium auf Grundlage der gleichen Aufgabenstellung am gleichen Leistungsbild.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass örtliche Büros eine reelle Bewerbungschance im Verfahren haben, der wettbewerbliche Ansporn ein höheres Maß an Lösungsqualität sichert und die wettbewerbliche Herangehensweise durch drei Lösungsalternativen gegenüber der Öffentlichkeit sicher stellt, dass keine auf der Hand liegende Lösung übersehen wurde, so dass Transparenz bei der Entscheidung gegeben ist.

Den Auftrag für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende in der Landwehrstraße in Neustadt an der Weinstraße erhält eine Firma aus Wissen. Der Auftrag hat einen Wert von etwa 4,2 Millionen Euro. Auf dem städtischen Grundstück in der Landwehrstraße soll eine Gemeinschaftsunterkunft in Modulbauweise bestehend aus 3 zweigeschossigen Gebäuden errichtet werden. Die Unterkunft bietet Platz für ca. 160 Personen in 2er Zimmern sowie kleineren Appartements für bis zu 4 Personen und ist in ihrer Konstruktion so gewählt, dass eine spätere Umnutzung z. B. für schulische Zwecke möglich ist.

Der Stadtrat befasste sich gestern auch nochmals mit dem Thema „Tiefgarage Klemmhof“. Dabei wurde der Grundsatzbeschluss, den der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juni 2015 gefasst hatte, nochmals bestätigt.
Der Vergleich sieht folgende Rahmendaten vor:
Stadt und WBG zahlen an die Hüfner GmbH & Co. KG 2,2 Millionen Euro, die Stadt schließt mit Hüfner einen Pachtvertrag über zehn Jahre ab.

Der endgültige Vergleichstext ist zurzeit noch in der Abstimmung zwischen den Beteiligten. (stadt-nw)

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