Neustadt. Der Neustadter Stadtrat traf sich am 28. Mai 2015 zu einer Sitzung. Die Polizei hielt zu Beginn einen Vortrag zur Sicherheitslage in der Stadt.
Zusammenfassend kann Folgendes gesagt werden: die Region Neustadt an der Weinstraße ist nach ihrer Einschätzung sicher. Das Straftatenaufkommen sank in den letzten fünf Jahren, die Aufklärungsquote liegt über dem Durchschnitt des Landes, bei Körperverletzungsdelikten ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen und die Straßenkriminalität ist auf dem niedrigsten Stand, ebenfalls seit fünf Jahren.
Zur Prävention wurden im vergangenen Jahr 2.309 Stunden Fußstreife gelaufen, eine Konzeption für Wein- und Volksfeste erarbeitet, 69 Beratungen zum Einbruchschutz durchgeführt sowie 65 generelle Präventionsveranstaltungen, beispielsweise in Schulen, angeboten.
Hauptsatzung wird geändert: Ältestenrat soll gebildet werden
Die Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird geändert. Damit soll unter anderem die Bildung eines Ältestenrats möglich werden, um sich über die Behandlung wichtiger und schwieriger Aufgaben des Stadtrats und der Ausschüsse sowie über die Behandlung von Beratungspunkten besonderer Art zu verständigen. Außerdem wird der Begriff Ausländerbeirat in Beirat für Migration und Integration geändert.
Mit diesem Beschluss einher geht eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats. Zusätzlich soll das Angebot einer Einwohnerfragestunde vor dem Eintritt in die Tagesordnung des Stadtrates wiederbelebt werden.
Zukünftig gelten für die so genannten Geschäfte der laufenden Verwaltung neue Wertgrenzen. Zuletzt waren sie 1993 festgelegt worden. Seitdem hat es Preissteigerungen von knapp 40 Prozent gegeben. Liegen Ausgaben unter den Werten, müssen sie nicht von den Ausschüssen genehmigt werden. So steigt beispielsweise die Grenze bei Grundstücksgeschäften von 25.000 auf 50.000 Euro, gleiches gilt für die Vergabe von Lieferungs- oder Leistungsaufträgen.
Wohnbauentwicklung geht voran
Nach Verabschiedung des Bebauungsplans „Roßlaufstraße-Südwest“ im Jahr 2013 – verbunden mit dem Eigentumsübergang des IBAG-Geländes an die Speyerbach Carré GbR sowie der Aufnahme umfangreicher Abbruch- und Altlastensanierungsarbeiten – ging es im Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan IBAG/Roßlaufstraße-Nord“ um die Konversion und Nutzbarmachung der restlichen Gewerbebrache. Allein schon die Größe des Geländes zeige die Bedeutung dieses Projektes für die Wohnbauentwicklung von Neustadt an der Weinstraße sowie die Stadtteilentwicklung von Branchweiler, so die Begründung.
Entstehen soll ein Mix aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Wohnungen inklusive Rad- und Fußwegen, Spießstraßen und einem Spielplatz. Insgesamt sind rund 130 Wohneinheiten geplant.
Beschlossen wurde zudem die Änderung des Bebauungsplans „Am Schieferkopf“. Zur Begründung heißt es unter anderem: Der Plan stammt aus dem Jahr 1988. Teile des Areals sind immer noch unbebaut. Vor weiteren Aktivitäten sind die Flächen hinsichtlich privater und öffentlicher Belange aus heutigen Gesichtspunkten neu zu bewerten. Dies betrifft insbesondere die ökologische Wertigkeit des Gebiets sowie zeitgemäße, städtebauliche Entwurfsprinzipien und infrastrukturelle Ansprüche an die heutige Planung, zum Beispiel bezüglich der Topographie. Das Gelände ist rund 3,7 Hektar groß.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird das Baugebiet An der Gimmeldinger Straße in den Gemarkungen Neustadt und Haardt selbst erschließen. Der Beschluss vom 25. Juni 2014, die Erschließung einem privaten Erschließungsträger zu übertragen, wurde vom Rat gestern mehrheitlich aufgehoben.
Bereitgestellt wurden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 Euro. Für die Bauausführung wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,2 Millionen Euro in den Nachtragshaushalt eingestellt. Hintergrund für die Änderung ist, dass sich innerhalb der vergangenen fünf Monate die Grundstückseigentümer nicht mit einer ausreichenden Mehrheit für eine Erschließung durch einen Erschließungsträger ausgesprochen haben.
Die Zustimmung aller Grundstückseigentümer ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Dessen ungeachtet erbitten die Eigentümer von 36 der 57 Baugrundstücke nachdrücklich und mit nachvollziehbaren Begründungen um eine unverzügliche Erschließung dieses attraktiven Baugebietes. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Erschließung nunmehr selbst durchzuführen. Der Bebauungsplan ist seit acht Jahren in Kraft.
Die Ausgaben können zum Großteil aus Erschließungsbeiträgen gedeckt werden. Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen von rund 1,85 Millionen Euro. Darüber hinaus ergeben sich voraussichtlich nicht unerhebliche Erlöse durch den Verkauf der im Eigentum der Stadt Neustadt an der Weinstraße stehenden Baugrundstücke. Diese Einnahmen werden im Haushalt 2016 eingestellt.
Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes
Der Rat beschäftigte sich darüber hinaus mit der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes inklusive Bushaltestellen. Favorisiert wird folgendes Szenario: Der neu zu gestaltende Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) liegt dem Bahnhofsgebäude direkt vorgelagert. Damit ist er gut auffindbar und auf kurzem Weg erreichbar. Hinter dem heutigen Postgebäude sind die Rahmenbedingungen zur Realisierung eines Parkhauses oder einer Parkpalette besser als östlich des Bahnhofs.
Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, den Bahnhofsvorplatz durch ein Gebäude neu zu fassen (Raumkante) und ergänzende beziehungsweise belebende Nutzungen (Büros, Gastronomie) anzusiedeln. Der Bereich des Park+Ride-Parkplatzes Ost bliebe zunächst in seiner heutigen Form als P+R Parkplatz der Bahnpark (84 Stellplätze) beziehungsweise für Busabstellplätze erhalten. Damit wird die Möglichkeit offen gehalten, an das bestehende Gleis 1b (heute Abstellgleis) einen Bahnsteig (3 Meter breit plus drei Meter Rettungszufahrt) anzugliedern sowie in diesem Bereich ergänzend auch weitere überdachte Bike+Ride-Möglichkeiten zu schaffen.
Der prägende Baumbestand im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll so weit wie möglich erhalten bleiben. In den Vorgesprächen mit der DB Station & Service, dem DB Bahnpark, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Aurelis, der WBG und der TKS wird dieses Szenario für die Weiterentwicklung bevorzugt.
Parkraumkonzept wird nachgebessert
Das Parkraumkonzept soll im Bereich Anwohnerparken nachgebessert werden. Der Rat folgte damit Empfehlungen des Arbeitskreises Parken. Die Gebühr für den Parkausweis für Bewohner mit Hauptwohnsitz in den Parkzonen 2 und 3 wird von 15 auf 7,50 Euro pro Monat gesenkt. Diese Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Gebühren für die Monate Januar und Februar werden allen Bürgern, die für diesen Zeitraum einen Bewohnerparkausweis erworben hatten, erlassen. Zudem wird der Radius an den Rändern des derzeitigen Gebiets erweitert.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es angesichts der zu beobachtenden Auslastung sinnvoll erscheint, an der in bestimmten Straßen praktizierten Regelung „Parkraum nur für Bewohner“ eine Änderung vorzunehmen.
Bürgerbefragung in Lachen-Speyerdorf zur Umgehungsstraße
In Lachen-Speyerdorf wird es eine Bürgerbefragung zur so genannten S-Trasse (Umgehungsstraße) geben. Dem Beschluss lagen zwei Anträge – einmal von den Koalitionspartnern und einmal von der FWG – zugrunde. Sie soll als Briefwahl in der zweiten Jahreshälfte 2015 erfolgen. Angeschrieben werden alle Kommunalwahlberechtigen in Lachen-Speyerdorf. Antworten mehr mit Ja als mit Nein und betragen die Ja-Stimmen mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, wird das Projekt von den Befragten befürwortet. Vor der Befragung soll vor Ort noch einmal ausführlich über die Pläne informiert werden. Die Mitglieder des Stadtrats werden sich nach der Abstimmung noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
Sondersitzung zum Klemmhof-Prozess
Am 15. Juni wird es eine Sondersitzung des Stadtrats geben. In ihr soll über das weitere Vorgehen in Sachen Klemmhof-Prozess informiert werden.
Zum nicht-öffentlichen Teil:
Die notwendigen Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung zur Dachsanierung der August-Becker-Schule in Lachen-Speyerdorf übernimmt ein Büro in Neustadt an der Weinstraße. Der Auftrag hat einen Wert von knapp 10.000 Euro. Der Flachdachbereich des eingeschossigen Schultrakts der August-Becker-Schule ist seit Jahren undicht. Im Zuge der Umbaumaßnahme „Schwerpunktschule“ soll nun das Dach saniert werden.
Es ist geplant, auf das leicht nach innen fallende Flachdach ein nach außen geneigtes Schrägdach mit neuer Metalldacheindeckung aufzubauen. Diese Maßnahme erfordert ein neues Dachtragwerk über dem Erdgeschosstrakt. Es soll zudem geprüft werden, ob ein solartaugliches Dach gebaut werden kann. (stadt-nw)
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