Neustadt. Der Neustadter Stadtrat traf sich am 16. Oktober zur Sitzung. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Klagevorbereitung gegen das Land Rheinland-Pfalz.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2014 inklusive dem ersten Nachtrag, der im Juni 2014 verabschiedet wurde, gibt es im zweiten Nachtragshaushalt eine Verbesserung von rund 3,5 Millionen Euro. Der Fehlbetrag sinkt damit von 9,12 auf 5,61 Millionen Euro.
Wesentliche Verbesserungen ergaben sich aus dem Ertrag aus Rückstellungsauflösungen für die Altstadtsanierung (1,36 Millionen Euro) sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (nach Berücksichtigung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage) mit 2,48 Millionen Euro (so hoch wie noch nie). Wesentliche Verschlechterungen kamen durch eine geringere Gewinnausschüttung der TKS (700.000 Euro) sowie Mindereinnahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (465.000 Euro) zustande.
Im Finanzhaushalt sinkt der Kreditbedarf im Vergleich zum ersten Nachtragshaushalt um 739.000 Euro auf nunmehr 3,77 Millionen Euro.
Bei den Investitionen sind neu hinzugekommen: Ausbau der Dammstraße in Hambach, Straßenbeleuchtung Stettiner Straße und Dienstfahrzeuge für Forstwirte.
Die Tilgungen können um rund 120.000 Euro auf jetzt 3,67 Millionen Euro erhöht werden.
Im Vergleich zwischen dem Kreditbedarf des zweiten Nachtrags und der Tilgung des zweiten Nachtrags bedeutet dies eine Neuverschuldung um rund 100.000 Euro. Im ersten Nachtragshaushaltsplan war man noch von etwa 960.000 Euro ausgegangen. Mit Blick auf den Jahresabschluss geht die Kämmerei tendenziell sogar von einer Schuldenrückführung aus.
Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz
Die Mitglieder des Stadtrats haben mehrheitlich beschlossen, dass die vorbereitete Klageschrift gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der Konnexitätsverletzung im Zuge des U-3-Kinderbetreuungsausbaus eingereicht werden soll.
Der Text wurde in Abstimmung mit interessierten Kommunen und den Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag sowie Gemeinde- und Stadtbund) erstellt. In das Klagevorbereitungsverfahren war und ist zudem Professor Dr. Johannes Hellermann involviert.
Sein Honorar beläuft sich auf 20.000 Euro. Die Stadt hatte bereits im November 2013 beim Ministerium des Innern und für Sport beantragt, Mittel aus dem Ausgleichsstock für die Durchführung dieses Musterprozesses zu bewilligen. Die Aussichten für einen positiven Bescheid werden als hoch eingeschätzt.
Am Prozess beteiligen sich neben Neustadt an der Weinstraße und den Spitzenverbänden die Kommunen Flammersfeld, Neunkirchen, Zeltingen-Rachtig sowie Speicher. Prozesskosten entstehen keine.
Das Gremium stimmte zudem für die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 120.000 Euro für den Erwerb der noch zu bauenden Kita Pulverturmstraße. Ursprünglich waren 3,45 Millionen Euro vorgesehen und von der ADD genehmigt worden. Im Rahmen einer Überarbeitung der Baubeschreibung und durch zusätzliche Leistungen erhöhte sich die Summe. Die Kita wird von der Firma Gerst Projektbau GmbH errichtet.
Eine Kalkulation der Finanzabteilung ergab, dass ein direkter Erwerb durch die Stadt wirtschaftlicher und kostengünstiger ist als die Anmietung durch die WBG. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Baufortschritt in insgesamt sieben Raten, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 – 2016.
Der Weinbaubetrieb „Fritz Völcker’sche Gutsverwaltung“ in Mußbach möchte gerne erweitern, geplant sind eine Vinothek sowie verschiedene Hallen. Zu diesem Zweck muss der Bebauungsplan „In den Oberwiesen“ geändert werden. Damit soll auch dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung getragen werden. Im Vorfeld gab es drei Gutachten zu den Themen Artenschutz, Klima und Renaturierung des Mußbachs, deren Ergebnisse berücksichtigt wurden. Nächster Schritt ist jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Die Erschließungsstraße in das neue Baugebiet auf dem ehemaligen IBAG-Gelände wird den Straßennamen „Am Speyerbach“ tragen. Die Straße zweigt von der Branchweilerhofstraße in Höhe der Hausnummer 43 a ab. Damit folgt der Stadtrat der Empfehlung des Hauptausschusses. Die Investoren tragen den Namen mit.
Die Goyastraße wird zur verkehrsberuhigten Straße. Auch dies beschloss das Gremium gestern. In der Straße wohnen viele Familien. Die so genannte Umwidmung hat keine Parkplatzverluste zur Folge. Der Entscheidung war ein Antrag der SPD vorausgegangen.
Bis Februar 2015 soll geprüft werden, ob die Stadt Neustadt an dem Projekt „Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz“ teilnimmt. Es sollen die Erfahrungen der bereits beteiligten Kommunen abgewartet werden. „Es ist keiner dagegen, aber es kommt Arbeit auf die Verwaltung und auch die Vereine zu“, sagte Oberbürgermeister Löffler. Besitzer einer solchen Karte sollen Vergünstigungen, beispielsweise bei Kulturveranstaltungen oder Schwimmbadbesuchen, erhalten. Das Thema wurde aufgrund eines SPD-Antrags diskutiert.
Auf Antrag der FWG gab Oberbürgermeister Löffler Auskunft über die energetische Sanierung städtischer Gebäude. Im Jahr 2015 sollen für sechs städtische Gebäude Untersuchungen zur energetischen Berechung angestellt werden.
Zusätzlich sollen mögliche Sanierungsvarianten sowie die dafür notwendigen Kosten ermittelt und auch ein Energie-Ausweis erstellt werden: Stadt IV in der Hindenburgstraße (größter Handlungsbedarf bei den Verwaltungsgebäuden), Grundschule Gimmeldingen, Realschule Plus, Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium, Leibniz-Gymnasium und der Kinderhort Wallgasse. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 45.500 Euro.
2015 stehen zwei große energetische Sanierungen an: Turnhalle Schöntalschule (knapp 1 Millionen Euro) und die Festhalle Gimmeldingen (knapp 800.000 Euro).
Darüber hinaus sind im kommenden Jahr weitere energetische Projekte bei städtischen Gebäuden vorgesehen: Ortsverwaltung Mußbach (desolates Dach, Beschichtung der Fassade): 155.000 Euro; Verwaltungsgebäude Hindenburgstraße 15 (VHS und Kämmerei): Erneuerung der Heizkesselanlage, 80.000 Euro; Käthe-Kollwitz-Gymnasium: Austausch von 52 Thermostatventilen, 5.200 Euro; Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium: Austausch der Beleuchtung, 20.000 Euro; Kita Pestalozzistraße: Erneuerung von Fenstern und Außentüren, 140.000 Euro; Kinderhort Wallgasse: Erneuerung der Fenster und Haupteingangstür, 40.000 Euro sowie Friedhofsgebäude: Austausch des Heizkessels und der Kühlkammer, 29.500 Euro.
Die energetischen Projekte haben 2015 ein Gesamtvolumen von rund 2,3 Millionen Euro. Für die Jahre 2016 bis 2018 sind Projekte in Höhe von 3,4 Millionen Euro geplant.
Die Abteilung Grünflächen erhält einen neuen Friedhofsbagger. Geliefert wird er von einer Firma aus Mettlach zum Preis von rund 118.000 Euro. Die vorhandene Maschine „Hansa Bagger APZ 531“ aus dem Jahr 2000 ist mit 9.200 Betriebsstunden nicht mehr einsatzfähig, die Instandsetzung der 14 Jahre alten Maschine unwirtschaftlich. Zudem sind die technischen Anforderungen an Sicherheit und Ausstattung nicht mehr erfüllt, was eine Ersatzbeschaffung erforderlich macht. (stadt-nw)
Simone Huth-Haage, familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion zur geplanten Klage:
Nicht zu Lasten der Kommunen und der freien Träger
„Der Ausbau der frühkindlichen Betreuung darf nicht einseitig zu Lasten der Kommunen und freien Träger geschehen“,erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Simone
Huth-Haage anlässlich der geplanten Klage von Neustadt an der Weinstraße in puncto Kita-Kosten gegen das Land.
„Seit Jahren kritisieren wir die Kindertagesstättenpolitik der Landesregierung. Das Land muss sich angemessen am Ausbau der Kindertagesstätten beteiligen. Die Kommunen und die freien Träger dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Denn nur mit verbesserten Rahmenbedingungen kann die Betreuung von unter 3-jährigen gewährleistet und verantwortet werden. Hier wird überdeutlich, dass die versenkten Millionen vom Nürburgring an anderer Stelle schmerzlich fehlen.
Die Klage der Stadt Neustadt an der Weinstraße bestätigt uns in unserer bisherigen Rechtsaufassung und wir erwarten mit Spannung das Urteil“, so Simone Huth-Haage weiter.
Hintergrund:
Bisher hat sich das Land im Gegensatz zum Bund und den rheinland-pfälzischen Kommunen nicht nennenswert an den Ausbaukosten der frühkindlichen Betreuung beteiligt. Die Kommunen
vertreten die Ansicht, dass das Land die Ausweitung der Kinderbetreuung mit beschlossen habe und sich deswegen wesentlich stärker als bislang geschehen am Ausbau beteiligen müsse. Der Bürgermeister von Neustadt an der Weinstraße, Ingo Röthlingshöfer, gibt an, dass alleine Neustadt an der Weinstraße im Zeitraum von 2008 bis heute auf 13 Mio. Euro sitzen geblieben sei und dass sich weitere Millionenausgaben für diesen Bereich anschließen würden.
Die klagenden Kommunen erachten den Kita-Ausbau als notwendig und sinnvoll, wollen aber gerichtlich prüfen lassen, inwiefern das Land seinen finanziellen Anteil deutlich ausweiten müsse. (red)
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