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Neustadter Stadtrat am 19. Mai: Nochmalige Stellungnahme zur Windenergie abgegeben

23. Mai 2016 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer
Das Neustadter Rathaus. Foto: Rolf Schädler

Das Neustadter Rathaus.
Foto: Rolf Schädler

Neustadt. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar zum Thema „Windenergie“ hat der Neustadter Stadtrat bereits im Oktober 2014 im Rahmen der ersten Anhörung eine Stellungnahme abgegeben und wurde jetzt – im weiteren Verfahren – nochmals zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Teilregionalplan legt auf der Gemarkung von Mußbach ein Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung als Ziel der Regionalplanung fest. Die ca. 39,5 ha große Fläche liegt im Bereich des Autobahnanschlusses A65 / B271 neu in Mußbach.

Im Vergleich zur ersten Anhörung hat sich an der Abgrenzung des Vorranggebietes keine Änderung ergeben. Es gab jedoch Präzisierungen im Umweltbericht, insbesondere in Bezug auf das Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten im Bereich des Mußbacher Baggersees.

Der Formulierungsvorschlag für die Stellungnahme der Stadt fand mehrheitlich Zustimmung im Stadtrat und wird nun an den Verband Region Rhein-Neckar geleitet. Die Ortsbeiräte wurden im Vorfeld dazu gehört.

Baurecht: Südlich der Feldstraße

Beschlossen hat der Stadtrat auch den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Südlich der Feldstraße“ sowie die Durchführung der Offenlage nach dem Baugesetzbuch. Die Ergänzungssatzung dient der Schaffung von Baurecht auf einer bisherigen Außenbereichsfläche, die jedoch vollständig über die Feldstraße erschlossen ist. Dort können mindestens 6 Einzelhäuser entstehen. Die Neuordnung der Grundstücke soll im Rahmen einer privaten Umlegung erfolgen, wozu alle Eigentümer ihre Bereitschaft signalisiert haben.

Für die Würde unserer Städte

Verabschiedet wurde auch die Resolution an den Bundesrat im Rahmen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße gehört dem auf Zeit geschlossenen, parteiübergreifenden Aktionsbündnis an.

Derzeit sind bundesweit 68 Kommunen darin vertreten. Das Bündnis macht sich die Forderung der finanzschwachen Kommunen nach einer grundlegenden Neuordnung des Kommunales Finanzsystems durch eine politische Initiative noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu eigen und bittet die Parlamentarier aller politischen Ebenen, sowohl in der Ausübung ihres Mandates als auch innerhalb ihrer jeweiligen Parteigremien dafür zu werben, dass die den Kommunen seit Jahrzehnten versprochene aber nie verwirklichte Neuordnung endlich kommt.

Der Stadtrat hat sich durch den Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Januar 2016 bereits zu eigenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen bekannt. Nachweislich können die finanziellen Probleme – insbesondere durch die nicht gegenfinanzierten Kosten im Sozialbereich – nicht aus eigener Kraft heraus gelöst werden. Deshalb schließt sich die Stadt der Forderung des Aktionsbündnisse nach weiterer finanzieller Bundes- und Landesunterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe an.

Altlastensanierung am Winzinger Knoten

Die FWG-Fraktion hatte beantragt, dass die SGD-Süd über den Stand der Altlastensanierung am Winzinger Knoten berichtet. Dort befindet sich eine Altlastenfläche mit Bodenverunreinigungen, die das Trinkwasser der Stadt gefährden könnte.

Die Verwaltung informierte, dass der SGD-Süd derzeit keine neuen Erkenntnisse hierzu vorliegen, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Derzeit werde eine Tiefenbohrung durchgeführt. Mit einem Ergebnis wird voraussichtlich im Oktober 2016 gerechnet.

Innerstädtisches Parkleitsystem

Mit einem weiteren Antrag der FWG-Fraktion wurde nach dem Stand der Umsetzung des innerstädtischen Parkleitsystems gefragt. Der Stadtrat hat die Neukonzipierung bereits im Juli 2015 beschlossen.

Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass die umfangreichen Arbeiten ausgeschrieben werden müssen und die Tiefbauabteilung derzeit das Leistungsverzeichnis erstellt. Bis Ende 2016 soll das neue System möglichst stehen und alle neuen Schilder montiert sein.

FWG sieht mehr Potential in der Solarenergie

Auf Antrag der FWG-Fraktion wurde die Verwaltung gebeten, ggf. mit Hilfe der Stadtwerke und der Pfalzwerke, die Erfahrungen des Betriebs des Solarparks Lilienthal in ökonomischer und ökologischer Hinsicht vorzustellen. Hintergrund ist, dass die FWG in der Solarenergie ein größeres Potential sieht für Neustadt als in der Windenergie.

Oberbürgermeister Löffler teilte hierzu mit, dass die 2003 in Betrieb gegangene Anlage auf einem von der WEG verpachteten Gelände errichtet wurde und nicht von der Stadt betrieben wird, so dass hierzu keine Aussagen gemacht werden können. Das Thema Solarenergie wird aber Thema im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes sein.

Naturpark Schöntal

Die Fraktionen CDU/Bündnis 90-Die Grünen/FDP baten mit einem Antrag um Informationen zur derzeitigen Situation des Naturparks im Schöntal. Von Interesse sind die konkreten Überlegungen und Planungen der Verwaltung hinsichtlich des Geländes.

Oberbürgermeister Löffler informierte, dass die derzeitige Situation wenig erfreulich und die Gaststätte schon seit längerer Zeit geschlossen ist. Ob die Tierhaltung artgerecht sei, müsse ein Veterinär beurteilen.

Der Stadtrat verständigte sich darauf, dass die Tiere an anderer Stelle untergebracht und die vorhandenen Gehege entfernt werden sollen. Danach soll in Zusammenarbeit mit der IG Schöntal, Camphill und dem Innenstadtbeirat ein Konzept erstellt werden, welche Maßnahmen zur Erhaltung umgesetzt werden sollen. Dabei muss auch das geänderte Freizeitverhalten der Menschen berücksichtigt werden.

Freizeit und Erholungsgebiet

Der Neustadter Stadtrat beschloss im Mai 2011 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Harthäuser“. Parallel dazu wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Angriff genommen.

Ziel der Planungen war die Entwicklung eines Gebiets für Freizeit und Erholung in den Gewannen Obere und Untere Harthäuser. Dort bestehen in Teilbereichen Gartenareale mit unzulässigen baulichen Anlagen, deren Zulässigkeit durch die Bauleitplanung geregelt werden sollte. Die Mehrheit der Eigentümer hatte – aufgrund der Kosten für erforderliche Erschließungsanlagen und wegen anderer Nutzungsansprüche an die Flächen – eine ablehnende Haltung zum Bebauungsplan, so dass dieser im Dezember 2012 eingestellt wurde.

Anfang 2013 kamen einige Grundstückseigentümer mit dem Wunsch auf die Stadt zu, eine Bauleitplanung für ihre großteils bereits als Gartenareale genutzten Flächen zu erstellen.

In der daraufhin erfolgten Eigentümerversammlung und -befragung, in diversen Einzelgesprächen sowie Abstimmungen mit betroffenen Behörden konnte ein Konsens gefunden werden, so dass nunmehr die Voraussetzungen für ein neues Bebauungsplanverfahren vorliegen, durch welches die Zulässigkeit von baulichen Anlagen geregelt werden soll.

Gleichzeitig wird die im Mai 2011 begonnene Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich weiter geführt.

Zum nicht-öffentlichen Teil:

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gimmeldingen wurde der Auftrag für die Architektenleistungen (Leistungsphasen 4 bis 8 -Gebäude- und Leistungsphasen 4 bis 8 -Freianlage-) an ein Architektenbüro aus Neustadt an der Weinstraße zum Angebotspreis von 77.300 Euro erteilt.
Außerdem wurde der Auftrag zum Ausbau der L 512 / Dammstraße im Ortsteil Hambach an eine Tiefbaufirma aus Edenkoben zum Angebotspreis von 1.342 Mio. Euro erteilt. Der Anteil für den Straßenbau beläuft sich auf ca. 1.1 Mio. Euro. (stadt-nw)

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