Neustadt. „Was ist ein Denkmal?“, „Was versteht man unter einer Denkmalzone?“ und „Was müssen Besitzer von denkmalmalgeschützten Häusern bei Umbauten beachten?“. Antworten auf all diese Fragen liefert das neue Flugblatt „Denkmalzonen in Neustadt an der Weinstraße“, herausgegeben von der Unteren Denkmalschutzbehörde in Neustadt an der Weinstraße. Es wird in den nächsten Tagen alle denkmalgeschützten Häuser und Wohnungen in Neustadt und seinen Ortsteilen zugestellt.
„Mit dem neuen Angebot wollen wir Hauseigentümer und Mieter darüber aufklären, welche Chancen und Verpflichtungen es mit sich bringt, wenn man in einem denkmalgeschützten Haus wohnt oder es besitzt“, erklärt der städtische Denkmalpfleger Dr. Stefan Ulrich. „Denn vielfach ist festzustellen, dass gerade die Bewohner von Häusern in Denkmalzonen nicht wissen, dass ihr Haus unter Schutz steht.“ Bei der letzten Gesetzesnovellierung 2008 sei das System der Unterschutzstellung umgestellt, die Betroffen aber nicht wie zuvor direkt angeschrieben worden. „Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt glaubte man, seine Schuldigkeit getan zu haben“, führt Ulrich aus. Das sei auch juristisch sicherlich korrekt.
„Aber wir wollen als erste Kommune in Rheinland-Pfalz darüber hinausgehen und bürgerfreundlicher agieren. Daher informieren wir die Betroffenen unmittelbar durch dieses Faltblatt“, betont der Denkmalpfleger. „Immer wieder stoße ich nämlich auf Hauseigentümer, die an ihrem Gebäude Veränderungen vornehmen, wie neue Anstriche oder neue Dacheindeckungen, und die aus allen Wolken fallen, wenn ich darauf hinweise, dass ihr Haus ein Denkmal ist und dies ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.“ Neben dem finanziellen Mehraufwand, wenn das Denkmal wegen unpassender Farbwahl erneut gestrichen werden muss, könne das auch ein Bußgeld nach sich ziehen.“
Es gehe nicht darum, den Bürgern mutwillig Vorschriften zu machen – wie zuletzt häufiger zu hören war -, sondern um Verständnis und vielleicht sogar etwas Begeisterung für das besondere Haus zu wecken. „Denkmalpflege verstehe ich als Bewahrung von Werten, wozu auch die gesamte Erscheinung eines Anwesens gehört. Und dann haben eben Kunststofffenster, womöglich noch mit eingelegten Sprossen – Sprossen in Aspik, nennen wir Denkmalpfleger so etwas – in einem historische Gebäude, vielleicht gar einem Fachwerkhaus, nichts verloren.“
Eine Denkmalzone beispielsweise ist in der Regel eine bauliche Gesamtanlage, das heißt eine Gebäudegruppe wie Burganlage oder Villa, die wie ein Einzeldenkmal behandelt werden. Außerdem zählen so genannte kennzeichnende Straßen- oder Platzbilder dazu, die für eine bestimmte Epoche charakteristisch sind. Darüber hinaus fallen historische Parks oder Friedhöfe darunter.
Die aktuelle Liste der Denkmäler und –zonen findet man online unter www.neustadt.eu/Leben-in-Neustadt/Stadtentwicklung-Vekehr. Wer Fragen in Sachen Denkmalschutz hat, kann sich gerne an die Untere Denkmalschutzbehörde und Dr. Stefan Ulrich wenden. Sprechzeiten sind dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Die Telefonnummer lautet 06321/855-279.(red)
Anbei Flyer (benötigt möglicherweise etwas Zeit zum Aufbau!)
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