Sonntag, 22. September 2024

Neue Richtlinien für Jugendhilfe im Kreis Germersheim

20. Juli 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Der Kreistag Germersheim hat am 17. Juli neue Richtlinien für die Jugendhilfe beschlossen. Diese betreffen die Nebenleistungen, die das Jugendamt bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in teilstationären oder stationären Einrichtungen gewährt.

Die neuen Richtlinien orientieren sich an den Empfehlungen des Landesjugendamts, enthalten aber auch einige Anpassungen, die eine Schlechterstellung der Betroffenen vermeiden sollen.

Was sind Nebenleistungen?

Nebenleistungen sind finanzielle Unterstützungen, die das Jugendamt zusätzlich zu den Kosten für die Unterbringung übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nachhilfe, Freizeitgestaltung, Kleidung oder Taschengeld. Die Höhe und die Voraussetzungen für die Gewährung von Nebenleistungen können je nach Jugendamt variieren.

Was hat das Landesjugendamt empfohlen?

Das Landesjugendamt hat im April 2022 eine neue Empfehlung zur Gewährung von Nebenleistungen herausgegeben. Diese soll als „Wegweiser“ für die öffentlichen Jugendhilfeträger in Rheinland-Pfalz dienen. Die Empfehlung berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen und fachlichen Entwicklungen in der Jugendhilfe und gibt Orientierungswerte für die Höhe der Nebenleistungen an.

Was hat der Kreistag Germersheim beschlossen?

Der Kreistag Germersheim hat einstimmig beschlossen, die Empfehlung des Landesjugendamts im Wesentlichen zu übernehmen, aber in drei Punkten Anpassungen vorzunehmen. Diese sind:

  • Die Kostenübernahme für Nachhilfe wird nicht auf 50 Euro pro Monat begrenzt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Dies gilt insbesondere für Pflegekinder, die oft einen erhöhten Förderbedarf haben.
  • Die Kostenübernahme für Freizeitgestaltung wird nicht auf 10 Prozent des Taschengelds begrenzt, sondern kann bis zu 20 Prozent betragen. Dies soll eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
  • Die Kostenübernahme für Umgangskontakte zwischen Eltern und Kindern in den Einrichtungen wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Dies soll eine mögliche Rückführung in die Familie unterstützen und das Kindeswohl fördern.

Was bedeutet das für Pflegekinder?

Die neuen Richtlinien enthalten auch einen aktualisierten Kriterienkatalog, der festlegt, wann ein erhöhtes Pflegegeld für Erziehungs- und Betreuungsaufwand von Pflegekindern gezahlt werden kann. Das erhöhte Pflegegeld soll den besonderen Bedürfnissen von Pflegekindern Rechnung tragen, die zum Beispiel eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine Traumatisierung haben. Der Kriterienkatalog wurde im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis zeitgemäß angepasst.

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