Mainz – In den vergangenen Tage wurden im Alten- und Pflegeheim ,Pro Vita‘ in Mainz-Finthen erhebliche Mängel in der Pflege der Bewohner festgestellt.
So sollen etliche Bewohner wund gelegen sein, nicht ausreichend zu trinken bekommen haben. Auch die Pflege und Hygiene soll gravierende Mängel aufgewiesen haben.
Die Einrichtung war schon einmal bei einer unangemeldeten Kontrolle im Jahr 2007 aufgefallen. Am 31. Juli war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Heimleitung eingeleitet hat. Die rheinland-pfälzische Heimaufsicht verfügte nun, das Personal aufzustocken. So soll in den Wohnbereichen zusätzlich eine Fachkraft pro Schicht eingesetzt werden.
Die zuständigen Behörden hätten sofort in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Maßnahmen eingeleitet, um die Pflege der Bewohner sicher zu stellen“, erklärte nun die gesundheitspolitische Sprecherin Kathrin Anklam-Trapp. „Das Leben von pflegebedürftigen Menschen lebenswert zu gestalten, ist eines unserer Hauptanliegen, die wir als SPD-Landtagsfraktion vertreten.“
Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Pflege und gute Arbeitsbedingungen der Pfleger vor Ort zusammen gehören. Deshalb fordert die gesundheitspolitische Sprecherin die Abschaffung der sogenannten Minutenpflege und den Abbau „massiver Bürokratisierung“ im Berufsfeld Pflege. „Wir unterstützen die Forderung der Weiterentwicklung des ,Pflege-TÜVs‘ und begrüßen die Ankündigung des Gesundheitsministers Schweitzer, einen Länderantrag für mehr Transparenz und eine Verbesserung in der Qualität der Pflege in die nächste Arbeits- und Sozialministerkonferenz einzubringen“, so Anklam-Trapp.
CDU fordert Bericht der Landesregierung – Thema
Die neuerlichen schweren Missstände im Mainzer Seniorenpflegeheim werden Thema im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtages. Die CDU-Landtagsfraktion werde einen entsprechenden Berichtsantrag stellen, teilte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Hedi Thelen, mit.
„Derartige Zustände sind unhaltbar und müssen verhindert werden, zumal die hier betroffene Einrichtung bereits in der Vergangenheit auffällig geworden ist. Wir erwarten von der Landesregierung einen Bericht, welche Mängel hier im Einzelnen konkret aufgetreten sind, was daraufhin unternommen worden ist, inwieweit die Mängel abgestellt worden sind und wie es den Bewohnern heute aktuell geht.“
Thelen erinnert daran, dass am 1. Januar 2010 das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in Kraft getreten ist. „Vor dem Hintergrund, dass die Einrichtung bereits 2007 erheblich auffällig geworden ist und vor der Kündigung des Versorgungsvertrags stand, stellen sich jetzt viele Fragen. Ist die Einrichtung ausreichend häufig, systematisch und nachhaltig genug beraten und geprüft worden? Sind entsprechende Anordnungen erteilt worden? Angesichts der Vorfälle aus dem Jahr 2007 mussten hier besondere Anforderungen gelten. Auch hierzu muss die Landesregierung im Ausschuss Stellung nehmen.“ (cli/red)
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