Samstag, 02. November 2024

Merkel will Lockdown-Verlängerung nicht ausschließen

2. November 2020 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Angela Merkel

Angela Merkel
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will eine Verlängerung des am Montag gestarteten Teil-Lockdowns in den Dezember hinein nicht ausschließen.

Über den 30. November hinaus wolle sie noch nicht spekulieren, sagte Merkel am Montagnachmittag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts in der Bundespressekonferenz. Am 16. November werde sie mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Dann werde man auch die Wirkung der Lockdown-Maßnahmen bewerten. „Wir werden jedenfalls politisch alles versuchen, damit das auf den November beschränkt bleibt“, fügte die CDU-Politikerin hinzu.

Zugleich verteidigte Merkel noch einmal die Maßnahmen. Deutschland steuere auf eine „akute Notlage in den Krankenhäusern“ zu, sagte sie. Man komme immer näher an die Belastungsgrenze der Kliniken. „Das kann keine Regierung verantworten“, so Merkel. „Wir müssen wieder in eine Situation kommen, in der die Gesundheitsämter die Kontakte nachverfolgen können.“ Dafür müsse man wieder in eine Region von maximal 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen. Das sei das Ziel der aktuellen Maßnahmen.

Die Kanzlerin zeigte Verständnis für den Frust der Bürger, die auf vieles verzichten müssten, was das Leben schön mache. Man habe aber keinen milderen Weg gesehen. „Jeder und jede hat es in der Hand, diesen November zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen“, fügte die CDU-Politikerin hinzu. Es gehe darum, die Basis für einen „erträglichen Dezember“ zu schaffen. Wenn man die Maßnahmen einen Monat „in aller Konsequenz“ durchhalte, könne der Lockdown ein „Wellenbrecher“ sein.

Der vierwöchige Teil-Lockdown gilt seit Montag in ganz Deutschland. Entsprechende Regelungen traten um Mitternacht in allen Bundesländern in Kraft, wobei es kleinere regionale Unterschiede gibt. Besonders betroffen sind vor allem Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen. Diese müssen für den Zeitraum schließen. Zudem gelten scharfe Kontaktbeschränkungen. In der Regel sollen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Bildungseinrichtungen bleiben im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr vorerst geöffnet. (dts Nachrichtenagentur)

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