Neustadt. „Warum setzt man das Durchgangsverbot für LKWs auf der B39 im Schöntal – mit Ausnahmen für Lieferverkehr nach Kaiserslautern und Anwohner – nicht konsequenter um? Damit würde man das Verkehrsaufkommen deutlich reduzieren und könnte sich das „Projekt B39“ sparen.“
Diese Frage wird im Projektbüro B39 öfter gestellt.
Das Verbot wurde im Februar 1992 von der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz als verkehrspolizeiliche Anordnung ausgesprochen. Es gilt für LKWs über 7,5 Tonnen.
Die Kontrolle des (fließenden) Verkehrs und damit auch des oben beschriebenen Durchfahrtsverbots obliegt der Polizeiinspektion Neustadt. Auch dort ist die genannte Argumentation bekannt.
Seit der Einführung der Anordnung beschweren sich Bürger immer wieder darüber, dass die Durchfahrtsverbote nicht eingehalten werden. Regelmäßige Kontrollen zeigten aber, dass die Beschwerden eher unberechtigt waren, da meist Lieferverkehr unterwegs war, heißt es von Seiten der Polizei.
Das in der Anfangsphase der 2005 eingeführten Mautpflicht stärkere Verkehrsaufkommen sei nach einigen Monaten wieder merklich abgeebbt.
Eine seitens der Polizei angestellte Berechnung aus dem Jahre 2006 habe belegt, dass das Befahren der kurvenreichen und zum Teil sehr engen B39 keinerlei Zeitersparnis bringe.
Die Kontrollen der Polizei hielten im Übrigen bis dato an. 2012 wurden beispielsweise 140 LKWs überprüft, Beanstandungen wegen eines Durchfahrtverbots gab es zwei. 2011 waren es 119 Kontrollen und neun Beanstandungen.
Natürlich hat die Stadt großes Interesse daran, für weniger Durchgangsverkehr zu sorgen. Die Ausführungen zeigen aber, dass der durchfahrende Schwerlastverkehr nicht zu den zentralen Problemen gehört und mehr Kontrollen eine Verlegung der B39 nicht ersetzen können. (stadt-nw)
Diesen Artikel drucken