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Maas erwägt Verschärfung der Mietpreisbremse

16. August 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin  – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erwägt angesichts stark steigender Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten eine Verschärfung der Mietpreisbremse.

„Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: Nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen“, sagte Maas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach einer aktuelle Studie des IW sind in den vergangenen sechs Jahren die Mieten bundesweit mit 10,2 Prozent geringer gestiegen als die verfügbaren Einkommen mit 11,5 Prozent. In Großstädten wie Berlin, München, Köln und Hamburg kletterten die Mieten jedoch überdurchschnittlich stark.

Maas forderte die Verbraucher auf, ihre Rechte aus der Mietpreisbremse durchzusetzen – und zwar auch nachdem sie bereits eine neue Wohnung bezogen hätten. „Ich kann Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen – sie können das ja auch machen, nachdem sie die Wohnung bekommen und den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das Gesetz zur Mietpreisbremse ist klar und eindeutig formuliert.“

Mieter haben seit Einführung der Mietpreisbremse einen „ausdrücklichen Auskunftsanspruch“ gegenüber dem Vermieter, sagte Maas weiter. „Der Vermieter muss dem Mieter alles mitteilen, was für die Zulässigkeit der Miete maßgeblich ist, also insbesondere die Höhe der Vormiete. Wenn die verlangte Miete zu hoch ist, kann er sie reklamieren – und muss dann nur noch die zulässige Miete zahlen.“

Generell stelle die Einführung der Mietpreisbremse einen Paradigmenwechsel dar, der erst jetzt beginne, seine Wirkung zu entfalten, sagte Maas. „Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze.“

Im Regelfall dürfe die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Das sei mit Blick auf die enormen Mietsteigerungen in Ballungsgebieten dringend notwendig. Darauf könnten sich die Mieter berufen. (dts Nachrichtenagentur)

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