Dienstag, 22. Oktober 2024

Linksextremist Thomas J. in Berlin festgenommen – Mutmaßlich gewalttätige Angriffe

22. Oktober 2024 | Kategorie: Nachrichten
Polizist mit Handschuhen und Handschellen in der Hand

Symbolbild: Pfalz-Express

Die Bundesanwaltschaft mit Sitz in Karlsruhe hat am 21. Oktober 2024 den deutschen Staatsbürger Thomas J. in Berlin festnehmen lassen. Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen führten den Einsatz durch.

Die Festnahme basiert auf einem Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2024. Thomas J. wird beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben. Zusätzlich wirft man ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.

Zwischen Sommer 2018 und 2020 soll Thomas J. eine linksextremistische Gruppe unterstützt haben, die spätestens Anfang 2018 in und um Leipzig gegründet wurde. Die Vereinigung lehnte den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ab.

Gewalttätige Angriffe

Zu den Mitgliedern gehörten auch Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M., die ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Diese Gruppe verübte mindestens sechs gewaltsame Angriffe auf Personen, die sie der „rechten Szene“ zuordneten. Vor den Überfällen spionierten sie die Lebensgewohnheiten ihrer Opfer aus, um gezielt zuzuschlagen.

Thomas J. war innerhalb der Gruppe als Kampftrainer aktiv und veranstaltete mindestens ein Kampfsporttraining für Mitglieder und gleichgesinnte Linksextremisten. Am 19. Oktober 2019 war er an einem Angriff auf eine Gaststätte in Eisenach beteiligt, die als Treffpunkt der rechten Szene galt.

Zusammen mit Lina E. und weiteren Mitgliedern drang er in die Gaststätte ein, zerstörte das Inventar und griff die Gäste mit Schlagstöcken, Reizgas und Faustschlägen an. Für einen weiteren geplanten Überfall war Thomas J. als Teil des Angriffskommandos vorgesehen und begleitete andere Mitglieder der Vereinigung auf der Suche nach geeigneten Tatopfern.

Anklage und weiteres Verfahren

Bereits im Mai 2021 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Lina E. und weitere Mitglieder der Gruppe vor dem Oberlandesgericht Dresden. Das Urteil vom 31. Mai 2023 ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Thomas J. wird am 22. Oktober 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnet und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet. (red)

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