Mainz – Viele kleine Beanstandungen, aber auch einige schwerwiegende Verstöße – so lautet das Resümee der Jahresbilanz 2016 des Landesuntersuchungsamts (LUA) zur Weinüberwachung, die Weinbauminister Dr. Volker Wissing und LUA-Präsident Dr. Stefan Bent in Mainz vorgestellt haben.
Die Wein-Spezialisten des LUA haben im Jahr 2016 rund 5.500 Kontrollen in Betrieben durchgeführt und 4.246 Proben im Weinlabor untersucht. „Damit leistet das LUA einen wichtigen Beitrag, um die große Zahl der Weinbaubetriebe zu schützen, die jeden Tag im Weinberg und im Weinkeller hart daran arbeiten, qualitativ hochwertigen Wein herzustellen“, erklärte Weinbauminister Dr. Volker Wissing. Hinter den Kontrollen im vergangenen Jahr stehe eine überprüfte Menge Wein von mehr als 40 Millionen Litern, so Wissing.
Im Ergebnis wurden 369 Proben (8,7 Prozent) von Weinen aus dem In- und Ausland beanstandet, weil sie nicht den rechtlichen Vorgaben entsprachen. Dazu zählen Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften, wie etwa eine fehlende A.P.-Nummer, falsche Alkohol- oder Geschmacksangaben. Im Jahr 2015 lag die Quote noch bei 10,5 Prozent.
Noch niedriger lag die Beanstandungsquote bei den schwerwiegenden Weinverfälschungen durch unzulässige Behandlungsstoffe und Behandlungsverfahren. Hier fielen im Jahr 2016 nur 81 der 4.246 untersuchten Weine durch – das sind 1,9 Prozent. „Die Quote verharrt damit auf niedrigem Niveau“, sagte LUA-Präsident Dr. Stefan Bent.
Zu den schwerwiegenden Weinverfälschungen gehört die verbotene Zugabe von technischem Glycerin oder Aromen, um Weine nachträglich aufzuwerten. Glycerin lässt Weine vollmundiger erscheinen. Auch 2016 wurde das LUA wieder mehrfach fündig, unter anderem wurde Glycerin nachgewiesen in einem Schaumwein aus der Ukraine, einem weißen Krimsekt und in mehreren italienischen Erzeugnissen, darunter auch hochwertige Qualitätsschaumweine.
Dass sich Hartnäckigkeit auszahlt, zeigt auch der Fall einer italienischen Kellerei, die unerlaubte Aromen einsetzte. Nach und nach nahm die Weinkontrolle alle Erzeugnissen und Chargen dieser Kellerei unter die Lupe. Von 44 untersuchten Proben wurden 16 beanstandet. Auch bei anderen ausländischen Weinen, die zuvor schon bei der Verkostung durch die geschulten Weinkontrolleure des LUA aufgefallen waren, wurden in der Laboranalyse unzulässige Aromastoffe nachgewiesen.
Illegale Exporte im großen Stil: Weinhändler verurteilt
Ein Erfolg für die Weinkontrolle war die Verurteilung eines Weinhändlers aus Rheinhessen und seiner Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen und Geldbußen. Der Händler hatte über Jahre hinweg Wein mit gefälschten Etiketten in mehrere Staaten exportiert. Insgesamt wurden Weinerzeugnisse für zehn Millionen Euro mit falschen Rebsorten-, Herkunfts- und Qualitätsangaben verkauft.
Die Weinhandlung hatte Fassweine aus Europa und Übersee in Flaschen abgefüllt, falsch etikettiert und ins Ausland weiterverkauft. Die für die Exporte notwendigen Dokumente sowie die zugehörigen Stempel waren gefälscht, Laborbetriebe und ausländische Weingüter frei erfunden.
Das Ehepaar, das die Weinhandlung führte, und zwei ehemalige Mitarbeiterinnen wurden im Frühjahr 2017 zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren sowie zu Geldbußen von 1.000 Euro bis 1.500 Euro verurteilt. Aus dem Vermögen des Ehepaares fielen 133.000 Euro an den Staat. Der Ehemann, ein gelernter Winzermeister und Weinbautechniker, erhielt zudem ein Berufsverbot.
Ungeeignete Tanks? Chrom und Nickel in spanischem Wein
Dank des guten Zusammenspiels von betrieblicher Eigenkontrolle und amtlicher Überwachung konnten die Verbraucher 2016 vor spanischem Wein mit stark erhöhten Gehalten der Metalle Chrom und Nickel geschützt werden. Die Ergebnisse eines privaten Labors bestätigten sich im LUA, der Wein war nicht für den Verzehr geeignet. „Nickel kann schon bei einer kurzfristigen akuten Exposition allergische Reaktionen hervorrufen, sei es nach Hautkontakt oder nach der Aufnahme über Lebensmittel“, erklärte LUA-Präsident Bent.
Beprobungen an anliefernde LKWs und Rückstellproben belegten, dass die Weine bereits vor der Einlagerung in der deutschen Kellerei kontaminiert worden sein mussten. Vermutlich waren Chrom und Nickel während des Herstellungsprozesses aus ungeeigneten Lagerbehältnissen in den Wein übergegangen.
Etwa eine Million Liter Wein wurde als nicht verkehrsfähig blockiert. An den Endverbraucher war davon nichts gelangt. Die Weinpartie wurde vergällt und nach Spanien zurückgeliefert. Bent: „Dort kann daraus bestenfalls noch Industriealkohol hergestellt werden – zu mehr taugt der vergällte Wein nicht mehr.“
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