Landau. 2007 wurde der damalige Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff mit der Bitte angeschrieben, öffentliche Betonwandflächen legal besprühen zu dürfen.
Ab 2008 konnten bekamen die ersten Sprayer die Genehmigung die Wände und Pfeiler der Queichheimer Brücke, die Verbindungsspange unter der K5, die Unterführung der Hagenauer Straße sowie der Horstbrücke zu besprühen.
Im Laufe der Jahre wuchs die Zahl der Sprayer von drei auf zwölf Personen an, die durch einen Gestattungsvertrag mit der Stadt legal die Flächen besprühen dürfen. „Das war eine sehr kluge und weitsichtige Entscheidung, allen Seiten sehr viel bringt“, so Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron.
Seit diesem Jahr kamen drei weitere Bauwerke als Kunstflächen für Sprayer hinzu: die Fußgängerbrücke zum Wohnpark Am Ebenberg, die Brücke Süd am Gebäude Null41 und die Brücke über den Birnbach am LGS-Aussichtsturm.
Bürgermeister Ingenthron konnte nun das erste Kunstwerk an der Brücke Süd präsentieren, das die Spray-Künstler Till Heim, Uli Roth und Sascha Weidel geschaffen haben.
Die Graffiti-Maler sind sehr dankbar, dass es diese Möglichkeit in Landau gibt: „Für eine Stadt in dieser Größe ist es alles andere als selbstverständlich, legal auf öffentlichen Bauwerken sprayen zu dürfen.“
Bau- und Kulturdezernent Ingenthron ist sich indes sicher, dass damit eine kleine Erfolgsgeschichte in Landau fortgeschrieben wird. „Mit diesem Projekt verbannen wir illegale Schmierereien aus der Stadt und fördern die Kunstszene in Landau“, so der Bürgermeister, der von dieser Kunstart sehr angetan ist.
„Professionelle Graffiti-Kunst ist ein Blickfang für die öffentlichen Bauwerke und stellt diese in einem ganz neuen Licht dar“, so Ingenthron.
Gespannt warten nun alle auf die neuen Kunstwerke, die schon bald auf der anderen Seite der Brücke Süd entstehen werden. Auch die jetzt entstandenen Graffitis werden drei bis vier Mal im Jahr übermalt und andersartig gestaltet. „Das ist lebendige Kunst, die immer wieder neu zum Betrachten einlädt“, so der Bürgermeister abschließend. (stadt-landau)
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