Dienstag, 05. November 2024

Landtagswahl: Landräte und OB stellen Prüfanträge für reine Briefwahl

2. Februar 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional, Regional, Wahlspecial: Landtagswahl RLP 2021

Foto: Stadt Landau

Südpfalz/RLP – In sechs Wochen findet die Landtagswahl statt und auch wenn die Fallzahlen langsam sinken, so gibt das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen noch keinen Grund zum Aufatmen.

Deshalb weisen die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin.

Im Einvernehmen mit den Bürgermeistern und Ortsvorstehern habe man darüber hinaus Prüfanträge beim Landeswahlleiter gestellt, der beurteilen soll, ob die Landtagswahl in den Wahlkreisen 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) verfassungsrechtlich als reine Briefwahlen durchgeführt werden könnten.

All hätten sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer reinen Briefwahl prüfen zu lassen, hieß es. Die Bürger sollen möglichst wenige Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts haben.

„Wir können nicht in die Glaskugel schauen und auch wenn der Inzidenzwert keine Rolle bei der Bewertung der Coronalage am Wahltag spielen soll, ist es doch unwahrscheinlich, dass bei der in den Wahlkreisen vorherrschenden epidemiologischen Lage in rund sechs Wochen ein Inzidenzwert vorliegt, der unter 50 liegt. Wir denken hier an den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so Seefeldt, Brechtel und Hirsch. Sechs Wochen vor der Wahl bestehe die Möglichkeit, die Weichen für eine Briefwahl am Wahltag zu stellen und dies zu genehmigen.

Bei einer angeordneten Briefwahl müssten die Bürger zur Beantragung der Briefwahl die Verwaltungen nicht aufsuchen, weil die Wahlberechtigten die Unterlagen direkt nach Haus übersandt bekämen. Somit würde eine persönliche Vorsprache entfallen und auch die Wahlmöglichkeit in den Verbandsgemeinden und Städten, die nach dem Landeswahlgesetz vorgehalten werden muss.

Sollte der Landeswahlleiter zu dem Ergebnis kommen, dass eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich nicht möglich ist, sehen Seefeldt, Brechtel und Hirsch die Abstimmung per Brief als wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung: „Wir sind einhellig der Meinung, dass die Briefwahl die Möglichkeit bietet, um nichterforderliche Kontakte und weitere Ansteckungen zu vermeiden und um sich und andere zu schützen.“

Unabhängig vom Ausgang des Prüfantrags können ab sofort die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden.

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