RLP – Die Zahl der Anfragen an die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in dieser Wahlperiode erheblich zugenommen. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Landtagsverwaltung.
Waren es im ersten Halbjahr 2017 noch insgesamt 594 Kleine und 14 Große Anfragen, so stiegen die Zahlen im Vergleichszeitraum 2018 auf 725 Kleine und 32 Große Anfragen, die von SPD, CDU, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an die jeweiligen Ministerien gerichtet wurden.
Mit Abstand am häufigsten fragte dabei die CDU bei der Landesregierung nach, gefolgt von der AfD-Fraktion. Das Fragerecht der Abgeordneten ist in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung in Artikel 89a verbrieft.
Die Anfragen betrafen dabei alle Politikbereiche. Mitunter reichten einzelne Abgeordnete auch mehrere Anfragen zu einem bestimmten Thema ein. Die Themenpalette reicht dabei von Gewalt gegen Lehrer, Informationen zu islamistischen Gefährdern bis hin zur Verschwendung von Lebensmitteln. Große Anfragen behandelten unter anderem die Situation in der Kita-Betreuung, die Ärzteversorgung oder die Einwanderung.
„Die deutliche Zunahme der Anfragen bedeutet zwar einen erhöhten Arbeitsaufwand für Landtagsverwaltung und Regierung. Zugleich ist dies aber auch ein Ausdruck dafür, dass das Parlament seiner Kontrollfunktion der Regierung intensiv nachkommt. Politisches Handeln wird dadurch transparenter und präsenter“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Es zeige sich darin auch eine zunehmende Lebendigkeit der Parlamentsarbeit. Zudem griffen Anfragen vielfach auch relevante Themen und Entwicklungen vor Ort in den Kommunen auf, die dadurch eine stärkere Berücksichtigung in der Landespolitik fänden.
Die Anfragen verteilen sich in den beiden Zeiträumen auf die einzelnen Fraktionen wie folgt:
Kleine Anfragen 1. Halbjahr 2018 (01.01.2018 bis 30.06.2018):
Gestellte Kleine Anfragen 1. Halbjahr 2018 insgesamt: 725
SPD-Fraktion: 26
CDU-Fraktion: 462
AfD-Fraktion: 158
FDP-Fraktion: 16
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 63
Große Anfragen 1. Halbjahr 2018 (01.01.2018 bis 30.06.2018):
Gestellte Große Anfragen 1. Halbjahr 2018 insgesamt: 32
Gemeinsam SPD, CDU, FPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen: 1
SPD- Fraktion: 0
CDU-Fraktion: 19
AfD-Fraktion: 10
FDP-Fraktion: 1
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 1
Vergleichszahlen: Kleine Anfragen 1. Halbjahr 2017 (01.01.2017 bis 30.06.2017):
Gestellte Kleine Anfragen 1. Halbjahr 2017 insgesamt: 594
SPD-Fraktion: 23
CDU-Fraktion: 350
AfD-Fraktion: 174
FDP-Fraktion: 12
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 35
Vergleichszahlen: Große Anfragen 1. Halbjahr 2017 (01.01.2017 bis 30.06.2017)
Gestellte Große Anfragen 1. Halbjahr 2017 insgesamt: 14
SPD-Fraktion: 0
CDU-Fraktion: 6
AfD-Fraktion: 5
FDP-Fraktion: 1
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 2
Noch deutlicher wird der Anstieg an Anfragen, wenn man die Zahlen der aktuellen mit der vorangegangenen Wahlperiode vergleicht. So wurden von Beginn der aktuellen Wahlperiode vom 18. Mai 2016 bis zum 30. Juni 2018 insgesamt 2.769 Kleine Anfragen beantwortet. Im Vergleichszeitraum der vorangegangenen Wahlperiode waren es noch 1.634. Auch bei den Großen Anfragen war eine Zunahme von 29 in der 16. Wahlperiode auf 62 in der aktuellen 17. Wahlperiode zu verzeichnen.
Nachbarländer fragen weniger
Im Vergleich mit den Nachbarländern lässt sich feststellen, dass die rheinland-pfälzischen Abgeordneten deutlich mehr Anfragen an die Landesregierung stellen als ihre Kollegen in den Nachbarländern. Dies verdeutlicht die nachfolgende Statistik.
Durchschnittliche Anzahl der Kleinen Anfragen pro 100 Abgeordneten pro Monat:
108 Kleine Anfragen (statistischer Wert zum Vergleich mit anderen Parlamenten)
· Rheinland-Pfalz = 108 Kleine Anfragen pro 100 Abgeordnete/Monat
· Baden-Württemberg = 63 Kleine Anfragen pro 100 Abgeordnete/Monat
· Bayern = 53 Kleine Anfragen pro 100 Abgeordnete/Monat
· Nordrhein-Westfalen = 48 Kleine Anfragen pro 100 Abgeordnete/Monat
· Hessen = 41 Kleine Anfragen pro 100 Abgeordnete/Monat
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