Germershaim/Landau – In einem Brief an den Vorsitzenden des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim sowie der Städte Germersheim, Wörth am Rhein und Landau, Zjya Yüksel, sicherte Landrätin Theresia Riedmaier zu, die Initiative „Demokratie braucht jede Stimme – Kommunalrecht für alle“ zu unterstützen.
Die Initiative fordert das Kommunalwahlecht für Migranten aus Nicht-EU-Staaten in der Bundesrepublik und in Rheinland-Pfalz einzuführen.
„Wir wissen alle, es müsste zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen, weshalb insbesondere Bundestag und Bundesrat gefordert sind, sich dem berechtigten Anliegen der Mitbürger mit Migrationshintergrund zu widmen und diese endlich anzuerkennen“, so die Ländrätin.
Wer lange Zeit in einem Land, einer Region, lebt, dem ist sie Heimat geworden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Mitwirkung, Mitsprache und Übernahme von Verantwortung und in der Folge die Ausübung des Wahlrechts mindestens auf kommunaler Ebene“, ergänzt Riedmaier weiter.
Damit unterstützt die Landrätin ebenfalls die von der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (kurz AGARP) in der Resolution vom 2. März 2013 gefassten Beschlüsse und Aufforderungen, das Kommunalwahlrecht auf Nicht-EU-Bürger auszudehnen und den Bundestag und Bundesrat dazu anzuhalten, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht für alle Migranten einzuführen.
Es soll gelten für dauerhaft in Deutschland lebende Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, ungeachtet von Migrationsgeschichte und Staatsangehörigkeit.
In Rheinland-Pfalz haben 745.000 Menschen und damit 18,5 % einen Migrationshintergrund. Während die Bürger der Europäischen Union auch ohne deutschen Pass die Möglichkeit haben, auf kommunaler Ebene zu wählen und gewählt zu werden, sind Einwohner aus sog. Drittstaaten von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Europarat und das Europäische Parlament setzen sich schon seit langem dafür ein, bei Wahlen auf kommunaler Ebene den Nicht-EU-Bürgern das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen, so wie es mittlerweile in vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Dänemark, Irland und Schweden der Fall ist. (red)
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