Pfalz. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach aktuellen Regelungen die Außengastronomie im Land öffnen darf, jedoch die Landesverordnung gleichzeitig den sogenannten Thekenverkauf im Rahmen der Selbstbedienung verbietet“.
Das schrieben Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim), Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Ralf Leßmeister (Kaiserslautern) sowie die Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) und Marc Weigel (Neustadt an der Weinstraße) an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Sie bitten die Landesregierung daher zum „Wohl der Gastronomen eindringlich“, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und landesweit einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch mit Selbstbedienung zuzulassen.
Es gehe um Existenzen und um den Erhalt von Angeboten, die von den Bürgern landesweit sehr geschätzt würden. Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten sie als zielführend und sinnvoll.
Sie schreiben weiter, dass die Hütten- und Gaststättenkultur in der Pfalz etwas Besonderes sei, ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und des Selbstverständnisses. Gerade die Hütten der Naturfreunde- und Pfälzerwald-Vereine, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, hätten nicht genug Personal, um alle derzeitigen Auflagen wie Bedienung an Tischen zu erfüllen. Die Gastronomen hätten aber Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprächen. Diese Konzepte seien aus Sicht des Infektionsschutzes mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar besser als bei einer Bedienung.
Die Verwaltungschefs verweisen auf unterschiedliche Fenster bei Bestellung und Ausgabe, Spuckschutz, Abholung vom zugewiesenen Platz, Pager, sodass nur ein Gast zur Ausgabestelle kommt und mehr. Es könne nicht sein, dass Kunden Speisen und Getränke „to go“ abholen und sich wenige Meter weiter auf eine öffentliche Parkbank setzen, während an der gleichen Ausgabestation aber der Gast, der einen Termin vereinbart hat, und dem ein fester Sitzplatz in der Außenbestuhlung zugewiesen wurde, seine Speisen und Getränke dort nicht selbst abholen darf und bedient werden muss.
Die Pfälzer Verwaltungschefs sind sich einig: „Wandern und Einkehren sind wichtige Teile des hiesigen Tourismuskonzepts. Deshalb sind wir der Meinung, dass man den Biergärten und Hütten den Betrieb wieder ermöglichen sollte.“ (kv-süw/kv-düw/kv-ger,kv-südwestpfalz/KL/NW/LD)
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