SÜW – Der Landkreis Südliche Weinstraße wird am 11. April gegen das Gesetz der Landesregierung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs die Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz einreichen.
Die Kommunen wollen erreichen, dass ihnen das Land Rheinland-Pfalz bessere finanzielle Unterstützung gewährt. Dabei steht der Landkreis Südliche Weinstraße mit seiner Klage nicht alleine: Insgesamt werden sechs Kommunen vor Gericht ziehen.
Die finanzielle Situation mancher rheinland-pfälzischer Kommunen ist zum Teil desolat. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hatte 2012 das Land aufgefordert, dieser Situation entsprechend zu verfahren. Eine unbefriedigende Zuwendung finanzieller Mittel für viele Kommunen erfolgte, die deshalb jetzt klagen werden.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 auf Antrag der CDU-Kreistags-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz unverzüglich rechtliche Schritte gegen das am 15.10.2013 verkündete Gesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in die Wege zu leiten.
Die Anwaltskanzlei Cornelius, Barthenbach, Haesemann & Partner (CBH) in Köln wird den Landkreis SÜW, ebenso wie die Stadt Pirmasens als Prozessbevollmächtigte vertreten. Die unterschiedlichen Gruppen der kommunalen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden) werden jeweils ein Leitverfahren auf dem direkten Weg der Rechtssatzverfassungsbeschwerde (Normenkontrolle) vor den VGH bringen.
Eine Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Musterprozess ist für diese Tage angekündigt, bisher liegt der Kreisverwaltung hierzu keine Information vom Innenministerium vor. (kv-süw/desa)
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