Duisburg – Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zum Haupt-Strafverfahren der Loveparade-Katastrophe 2010 abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 10. Februar 2014 Anklage gegen zehn Beschuldigte erhoben, seitdem hatte das Landgericht die Zulassung der Klage geprüft.
Diese beruhte auf einem Gutachten eines britischen Panik-Forschers, wonach eine Katastrophe absehbar gewesen sei. Verteidiger hatten hingegen mutmaßliche Form- und Sach-Fehler im Gutachten kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft könnte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versuchen, die Ablehnung des Duisburger Gerichts zu kippen, so dass es doch noch zu einem Verfahren kommt.
Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 war es in Duisburg während der 19. und zugleich letzten Loveparade im Zugangsbereich der Veranstaltung zu einer Massenpanik gekommen. Dabei waren 21 Besucher ums Leben gekommen und 541 verletzt worden.
Mehrere Personen sollen sich später wegen andauernder seelischer Belastungen im Zusammenhang mit der Katastrophe das Leben genommen haben. (dts Nachrichtenagentur)
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