Berlin – Das Landgericht Berlin hält die sogenannte Mietpreisbremse für verfassungswidrig.
Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor, erklärte das Gericht am Dienstag. Das widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem der Gesetzgeber „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ habe.
Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien. Dies habe der Gesetzgeber bei der Mietpreisbremse nicht beachtet und in verfassungswidriger Weise in das Recht der Mietvertragsparteien, im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit den Mietpreis zu regeln, eingegriffen.
Hintergrund war die Klage einer Mieterin, die einen Teil der gezahlten Miete zurückerhalten wollte, da diese ihrer Ansicht nach überhöht war. Die Mietpreisbremse soll zu einer Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen führen. (dts Nachrichtenagentur)
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