Landau. Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses der Stadt Landau am kommenden Dienstag, den 25. Oktober, wird auch die überarbeitete und ergänzte Version der Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen im „Einheimischenmodell“ stehen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat am 8. November.
Die Ortsbeiräte hatten in den vergangenen Wochen über die Richtlinien beraten und Ergänzungs- sowie Konkretisierungsvorschläge gemacht. Auch in der jüngsten Ortsvorsteherbesprechung kam das Thema zur Sprache und der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung am 4. Oktober ebenso mit den Vergaberichtlinien. Die Projektgruppe „Landau baut Zukunft“ der Stadtverwaltung hat alle Vorschläge bewertet und viele davon in die Richtlinien eingearbeitet.
Wichtigste Änderung ist der Wegfall der Punktevergabe für den Familienstand. In der überarbeiteten Fassung der Vergaberichtlinien werden verheiratete Paare, Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, unverheiratete Paare und Alleinerziehende gleichgestellt.
Ebenfalls neu: Ein Alteigentümer, der von seinem Vorkaufrecht Gebrauch macht und ein oder zwei Grundstücke zurückkauft und bebaut, darf auch vermieten. Ferner dürfen Alteigentümer, je nach Größe des eingebrachten Grundstücks bzw. der eingebrachten Grundstücke, bis zu maximal zwei erschlossene Wohnbaugrundstücke für sich selbst oder zur Nutzung durch Angehörige bis zum 3. Grad zurückerwerben – bislang war vom 2. Grad die Rede.
Nicht aufgenommen wurde bisher der Vorschlag, Kinder, die während des Studiums einen anderen Erstwohnsitz als Landau haben und dann wieder zurückkehren, bei der Bauplatzvergabe bevorzugt zu berücksichtigen.
Hier sieht die Stadtverwaltung den zeitlich engen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft nicht mehr als gegeben an. Darüber hinaus besteht für ein Studium die Möglichkeit, den Erstwohnsitz in Landau zu belassen.
Das soziale Engagement soll künftig auch in den Fällen gewichtet werden, in denen sich Interessenten außerhalb des jeweiligen Ortsteils für die Allgemeinwohl in Landau einbringen. Auch wird die Größe der eingebrachten Fläche, die ein Vorverkaufsrecht für ein Baugrundstück zur Folge hat, nicht reduziert.
Der Grund: Die Grenze von 500 Quadratmetern stellt sozusagen das Bruttobauland dar. Denn nach dem Erwerb der Fläche durch die Stadt müssen noch die Flächen für die Erschließung und den ökologischen Ausgleich abgezogen werden – bleiben rund 300 bis 350 Quadratmeter Nettobauland, eine Größe, die für ein kleines Grundstück, auf dem ein Einzel- oder Doppelhaus gebaut wird, angemessen ist.
„Die Ortsvorsteher und Ortsbeiräte kennen ihre Stadtdörfer am besten“, bilanzieren Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, die dezernatsübergreifend für „Landau baut Zukunft“ und die gleichnamige Projektgruppe verantwortlich zeichnen.
„Daher war es für uns überaus wichtig, Anregungen und Vorschläge aus den Ortsteilen wie auch aus dem Bauausschuss einzuholen und diesen nach entsprechender Prüfung Gewicht zu geben. Die nun vollzogenen Änderungen sind vernünftig und durchdacht. Sie bringen uns unserem Ziel, den Wegzug der ortsverbundenen Bevölkerung zu verhindern und jungen Familien die Möglichkeit zu geben, in den Stadtteilen zu bauen, in denen sie aufgewachsen sind, ein großes Stück näher.“
Information:
Im Zuge der Initiative „Landau baut Zukunft“ und auf Basis der Bauland- bzw. Wohnraumstrategie sollen in der Landauer Kernstadt und den acht Stadtteilen zusätzliche Bauflächen geschaffen werden. Durch das Ankaufsmodell tritt die Stadt als kommunaler Zwischenerwerber auf, plant, entwickelt und erschließt die Flächen – und veräußert sie dann an private Bauherren. Bis zum Jahr 2030 sollen in den Stadtteilen so bis zu 500 weitere Wohneinheiten ermöglicht werden. (stadt-landau)
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