Landau. Die SPD-Stadtratsfraktion hat zu den aktuell diskutierten Gestaltungssatzungen für die Landauer Innen- und Altstadt Position bezogen: In Landau soll es keine Einschränkungen für die Anbringung von Solaranlagen geben.
Die Gemeinden sind nach der rheinland-pfälzischen Bauordnung befugt, örtliche Gestaltungsvorschriften für bestimmte Bereiche des Gemeindegebietes zu erlassen. Die derzeit geltenden Landauer Gestaltungssatzungen sehen keine Einschränkungen für Solaranlagen vor.
Solaranlagen sind bislang ohne gestalterische Einschränkungen zulässig. Einschränkungen gelten nach dem Denkmalschutzrecht nur für unter Schutz gestellte Gebäude. Nun wird in den Gremien eine Neuregelung für die Landauer Kernstadt diskutiert. Unterschieden wird zwischen der Altstadtsatzung (historische Altstadt) und der Innenstadtsatzung, die u.a. für den größten Teil der Südstadt, die Straßen um den Hautbahnhof herum sowie den Ostring, die Nordparkstr., Teile der Neustader Str., der Eichbornstr. und der Löhlstr. gelten soll!
Nach dem Verwaltungsentwurf sollen Solaranlagen zuerst auf „vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbare Dachflächen“ installiert werden.
Die SPD-Fraktion hat nun zu dieser geplanten Neuregelung Position bezogen. Dr. Hannes Kopf hierzu: „Wir werden diesem Vorschlag der Verwaltung so nicht zustimmen. Lediglich für die historische Altstadt (Altstadtsatzung) halten wir Regelungen zur Anordnung der Anlagen (Mindestabstände zu den Dachrändern) und ein Verbot von Aufständerungen für gerechtfertigt; aber auch dort sollen derartige Anlagen auf der Straßenseite nicht grundsätzlich verboten sein.“
Die Nutzung erneuerbarer Energien müsse weiter gefördert und dürfe nicht durch Bauvorschriften eingeschränkt werden“, so Kopf. „Die vorgeschlagenen Regelungen würden zu einer Verringerung der nutzbaren Dachfläche oder im Neubau zu einer Verteuerung der Anlagen führen. Die Nutzung der Sonnenenergie zur Erzeugung von Strom oder Warmwasser gehört zum Standardprogramm in der Haustechnik. Würde man die Nutzung dieser erneuerbaren Energiequelle beschränken, so könnte dies negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Innenstadt als Wohnstandort haben. Deshalb wollen wir in der Innenstadtsatzung keinerlei Einschränkungen!“
Der Verwaltungsentwurf sieht darüber hinaus Regelungen zur Dach- und Fassadengestaltung, wie z.B. zu Baumaterialien, Farbgestaltung, Dachgauben oder Fensterflächen, vor.
Dr. Kopf: „Gestaltungvorschriften sind grundsätzlich sinnvoll, um ein ansprechendes und ortstypisches Stadtbild zu erhalten. Allerdings sollte die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Die SPD hat sich daher in den Beratungen dafür stark gemacht, dass die Gestaltungsvorschriften nur für die Bauteile gelten, die von der Straße aus sichtbar sind. Das Stadtbild wird ja nicht beeinträchtigt, wenn z.B. nur vom Privatgarten aus mehr oder größere Dachflächenfenster oder Gauben zu sehen sind, als normalerweise erlaubt!“ (red)
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