Sonntag, 30. Juni 2024

Landauer Beirat für Migration und Integration: Mitgestalter für neue Wahlperiode gesucht – Bewerbungen bis zum 23. September möglich

28. Juni 2024 | Kategorie: Landau, Politik regional

Für eine Mitarbeit im Beirat für Migration und Integration können sich alle Landauerinnen und Landauer, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bewerben.
Foto (Archiv): Stadt Landau

Landau – In Landau leben Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Doch die Gleichberechtigung und das friedvolle Zusammenleben in einer modernen Stadtgesellschaft seien keine Selbstläufer, heißt es von Seiten der Stadt. Jeder Landauer könne seinen Teil dazu beitragen.

Eine besondere Aufgabe kommt hierbei dem Beirat für Migration und Integration zu. Dieser setzt sich für die Belange von Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte ein. Er berät die Stadtverwaltung und politischen Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgt dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Für eine Mitarbeit im Beirat für Migration und Integration können sich alle Landauer, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bewerben. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail unter wahlen@landau.de angefragt werden. Eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Homepage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Rückfragen können telefonisch unter 06341-131104 oder 06341-131107 gestellt werden. Bewerbungsschluss ist der 23. September 2024 um 18 Uhr.

„Wir brauchen einen lebendigen Beirat für Migration und Integration, der gemeinsam mit dem Stadtrat und der Stadtgesellschaft an einem guten Miteinander arbeitet. Wir laden alle ein, sich zu bewerben und Mitgestalter zu werden“, erklärt Beigeordnete Lena Dürphold.

Die Wahl des Beirats für Migration und Integration findet am 10. November 2024 statt. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Landau mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben als Spätaussiedler, deren Familienangehörige, Eingebürgerte oder deren Kinder ab 16 Jahren.

Alle wahlberechtigten, ausländischen und eingebürgerten Einwohner, die am 10. August 2024 (drei Monate vor der Wahl) in Landau mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen