Landau. Am 11. Mai 2020 war ein 84-jähriger Mann bei stürmischem Wetter in der Fortanlage in Landau von einem herabstürzenden Ast getroffen und tödlich verletzt worden.
Die zwischenzeitlich geführten Ermittlungen zur Prüfung, ob ein Fremdverschulden an dem Unfallgeschehen besteht, sind abgeschlossen.
Nach den durchgeführten Ermittlungen, im Rahmen derer auch ein Gutachten eines Baumsachverständigen eingeholt wurde, haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden und insbesondere dafür ergeben, dass von den für die Baumpflege verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Landau Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von dem Grünflächenamt durchgeführten Kontrollen des Baumes – zuletzt war diese am 25.11.2019 vorgenommen worden – ordnungsgemäß in Einklang mit den maßgeblichen Baumkontrollrichtlinien sowie mit einer ausreichenden, der Situation angemessenen Kontrollintensität durchgeführt wurden.
Nach den Feststellungen des Sachverständigen war das letztlich dem Starkwind geschuldete Unfallgeschehen für die mit der Baumpflege befassten Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht vorhersehbar. Es ist daher von einem tragischen Unglücksfall auszugehen.
Das Verfahren wurde eingestellt.
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