Landau – Wegen vieler telefonischer Beschwerden der Anwohner wurde am Samstag (19. März) von der Polizei das Durchfahrtverbot in der Boelckestraße in Landau überwacht.
Insbesondere durch die Baustelle in der Godramsteiner Straße wird die Straße offenbar verstärkt unberechtigt befahren.
In der Zeit von etwa 17 bis 18 Uhr ergaben sich 16 Verstöße, unter anderem ein Sattelauflieger.
Während die Anwohner die Maßnahmen begrüßten und auch sich auch mehrfach bedankten, seien die betroffenen Verkehrsteilnehmer teilweise „sehr erbost“ gewesen, berichtet die Polizei.
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Nun ja, einfach so eine absolut wichtige und verkehrsstarke Kreuzung zu sperren, bringt natürlich Autofahrer auf den Gedanken, den nächst kürzesten Weg zu suchen, um ans Ziel zu gelangen.
Dass dies vorübergehend auch mal eine Straße treffen kann, deren Bewohner sich ganzjährig (mitten im Stadtgebiet) in verkehrsruhiger Lage und ohne große Geräuschemisionen wohl fühlen können, liegt auf der Hand. Es soll diesen ruhestörenden Autofahrern vergönnt sein, die Anwohner in Ihrer ruhigen Wohngegend aufzuschrecken oder gar zu belästigen. Aber haben diese Verkehrsteilnehmer vorübergehend nicht auch das Recht, diese Straße die von allen Steuerzahlern bezahlt wird, ausnahmsweise zu nutzen? Wenn Frühjahrs oder Spätjahrsmarkt ist, werden diese Straßen dort auch öfter frequentiert, das geht’s dann. Wo kommen wir hin, wenn Wohngemeinschaften die Straße nur für sich reklamieren?