Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bürgschaftsrahmen für das Sofortdarlehen des Landes aus dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ von 90 auf 100 Prozent erhöhen, sobald die dafür erforderliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt. Das haben Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Finanzministerin Doris Ahnen nach der Sitzung des Ministerrats bekanntgegeben.
„Die Landesregierung hat die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 100 Prozent beschlossen. Damit stellen wir sicher, dass die Hausbanken Darlehen schnell und mit geringem Aufwand vergeben können. Mit der Kombination aus Sofortdarlehen und Zuschuss für Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten unterstützt die Landesregierung gezielt das Gros unseres Mittelstandes. Der ‚Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz‘ erhält mit der Haftungsfreistellung der Hausbanken einen zusätzlichen Schub“, sagten Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Finanzministerin Doris Ahnen.
Der Bürgschaftsrahmen von 100 Prozent wird durch die Notifizierung des Hilfsprogramms bei der EU-Kommission künftig möglich.
Zugleich begrüßten Wissing und Ahnen das vom Bundeskabinett beschlossene Sonder-Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den „KfW Sofortkredit 2020“. „Die Soforthilfen von Bund und Land ergänzen sich nun optimal und stellen für jede Betriebsgröße Instrumente zur Unterstützung zur Verfügung“, sagten Wissing und Ahnen.
Die Unterstützung im Überblick
Soforthilfe des Bundes
Unternehmen bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro
Unternehmen bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro
Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz
ergänzt das Bundesprogramm mit jeweils 10.000 Euro Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte und erweiterter die Unterstützung auf Unternehmen bis 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen + 9.000 Euro Zuschuss
Das Land übernimmt hier eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent.
Programmdarlehen der ISB zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel). Die Programmdarlehen richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Diese Programmdarlehen sind:
- Unternehmerkredit RLP
- ERP-Gründerkredit RLP
- Aus- und Weiterbildungskredit RLP
- Betriebsmittelkredit RLP
Bei den Programmdarlehen werden im Zuge der aktuellen Krise auch bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank Tilgungsaussetzungen (zunächst bis zum Jahresende) gewährt.
Bürgschaften
Bürgschaftsrahmen
Der Bürgschaftsrahmen des Landes Rheinland-Pfalz wurde um 2,2 Milliarden Euro auf 3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit ist sichergestellt, dass alle Bürgschaftsanfragen bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig zugesagt werden können.
Höhere Landesabsicherung bis 90 Prozent
Das Land hat die maximale Absicherung erhöht: ISB-Bürgschaften und Landesbürgschaften können unter den Voraussetzungen der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ mit bis zu 90% der Kreditsumme abgesichert werden.
„Express-Bürgschaften“
Die Bürgschaftsbank kann Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig treffen.
Höhere Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis 2,5 Millionen Euro
Der Höchstbetrag wurde von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Die Bürgschaftsquote beträgt hier bis zu 80 % der Kreditsumme.
ISB-Bürgschaften bis 5 Millionen Euro
Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden entweder von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wurde von bisher 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro pro Einzelfall erhöht. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden als Landesbürgschaften vergeben.
Steuerliche Maßnahmen
Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub.
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit.
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