Rheinzabern – Am vergangen Donnerstag (17. Juli) fand die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats in Rheinzabern statt (wir berichteten).
Dabei kritisierte die SPD, dass die CDU Sebastian Thomas als Kandidat zum Ersten Beigeordneten vorgeschlagen hatte.
Thomas als Inhaber der Elektrofirma Thomas führe regelmäßig Aufträge für die Gemeinde aus, sagte Fraktionssprecher Bernd Weber und verwies dabei auf § 22 der Gemeindeordnung*.
Willi Hellmann (SPD) führte aus, dass sich daraus eine Interessenkollision ergeben könne. Die Kritik richte sich jedoch nicht gegen die Person Sebastian Thomas, betonte die Fraktion, die Bürgermeister Gerhard Beil (CDU) vorwarf, die „Debatte im Keim zu ersticken“.
Thomas wurde letztendlich von der Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen zum Ersten Beigeordneten gewählt.
„Dem Wählerwillen nachkommen“
Die SPD hatte für das Amt des Zweiten Beigeordneten aus ihren Reihen Bernd Weber vorgeschlagen. Weber habe bei der Bürgermeisterwahl fast 42 % der Stimmen erhalten – gemäß Wählerwille stelle die SPD die zweitstärkste Fraktion im Gemeinderat, so Hellmann. Es sei ja auch der Wunsch der SPD gewesen, dass die CDU als stärkste Fraktion den Ersten Beigeordneten stelle.
Von Seiten der Grünen (Fraktion mit drei Ratsmitgliedern) wurde das Nichtgemeinderatsmitglied Roland Milz vorgeschlagen und mit den mehrheitlichen Stimmen aus CDU, Grünen und FDP zum Zweiten Beigeordneten gewählt.
Ein weiterer Kritikpunkt der SPD: Als Dritter Beigeordneter wurde Siegfried Grobs von der FDP vorgeschlagen. Daraufhin mahnte Stefan Welsch von der SPD, dass ein Ort in der Größe von Rheinzabern keine drei Beigeordneten benötige.
Der Dritte Beigeordnete sei lediglich ein Zugeständnis an die FDP, um deren zwei Gemeinderatsmitglieder zur Bildung einer Koalition zu gewinnen, so Welsch. Im Übrigen sei Rheinzabern verschuldet und könne sich die Kosten sparen. Rainer Marz von der CDU erwiderte, dass der Dritte Beigeordnete keine Mehrkosten verursache.
Die SPD boykottierte die Wahl, Grobs wurde dann von der Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen zum Dritten Beigeordneten gewählt. (red)
Information zu Paragraph 22 der Gemeindeordnung
„Ausschließungsgründe: (1) Bürger und Einwohner, die ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sowie hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem ihrer Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann (…)“
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