Dienstag, 05. November 2024

Kreis Germersheim: Zuschüsse für Jugendarbeit werden erhöht 

Jugendhilfeausschuss: Verbesserungen für Anbieter außerschulischer Jugendarbeit beschlossen

26. September 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit.

Höhe und Art der Förderungen sind in den Richtlinien der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim festgelegt. In seiner letzten Sitzung hat der Jugendhilfeausschuss die Anhebung der Zuschüsse und die Fortschreibung der vorhandenen Kreisrichtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim beschlossen. Die neue Richtlinie tritt zum 1.1.2020 in Kraft.

Darin wird das Förderalter bei der Schulung Ehrenamtlicher von 15 auf 14 Jahre herabgesetzt und die allgemeinen Zuschüsse werden aufgrund der angestiegenen Material- und Sachkosten erhöht.

„Nach 9 Jahren ist eine Anpassung durchaus angebracht und gerne hat die Verwaltung das Anliegen des Kreisjugendrings aufgegriffen, die Kriterien zur Förderung anzupassen“, so der Erste Kreisbeigeordnete und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Christoph Buttweiler.

Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

„Außerdem dient es der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn die Erziehungsberechtigten im Landkreis sind auf eine verlässliche und attraktive Ferienbetreuung ihrer Kinder angewiesen. Und die Förderung von Freizeiten und Kinderferienbetreuungen bewirkt, dass diese Maßnahmen zu einem angemessenen Preis angeboten werden können“, so Buttweiler.

„Ebenfalls wichtig ist, dass in den neuen Richtlinien dem Thema Inklusion nunmehr auch durch eine höhere Förderung bei Teilnahme von beeinträchtigten Menschen für Freizeiten oder (Bildungs-) Maßnahmen Rechnung getragen wird“, ergänzt Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr.

Für Fragen und Anträge auf Förderung können sich alle Anbieter von außerschulischer Jugendarbeit (Vereine, Verbände, kirchliche Träger, etc.) im Landkreis Germersheim an das Kreisjugendamt, Jutta Werling, Tel. 07274/53 433, E-Mail: j.werling@kreis-germersheim.de, wenden.

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