Kreis Germersheim – Angestoßen durch den Hochhausbrand im Londoner Greenfell Tower werden bundesweit Hochhäusern auf den aktuellen Brandschutz überprüft.
In Rheinland-Pfalz hat das Finanzministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Hochhäuser in ihrem Zuständigkeitsbereich unter die Lupe zu nehmen.
Im Landkreis Germersheim gibt es insgesamt 19 Hochhäuser. Hochhäuser sind nach der Landesbauordnung Gebäude, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Diese Grenze beruht unter anderem auf den ab dieser Höhe eingeschränkten Möglichkeiten zur Personenrettung – zum Beispiel mit einer Drehleiter der Feuerwehr.
Die Kreisverwaltung hat nun alle Objekte vor Ort in Augenschein genommen. Nach der Kontrolle sind lediglich bei sechs Häusern Fragen hinsichtlich der Dämmstoffe in der Fassade offengeblieben.
Bei zwei Objekten habe die Situation durch entsprechende Nachweise der Eigentümer „positiv geklärt“ werden können, teilte die Kreisverwaltung mit. Für die verbleibenden vier Objekte dauern die Prüfungen noch an.
Einer dieser Fälle betrifft ein Germersheimer Hochhaus. Dieses wurde 1963 als Schwesternwohnheim errichtet und 1996 als Wohnhaus umgenutzt. Im Zuge der Umnutzung wurde die Außenfassade neu gestaltet und gedämmt. Das Gebäude überschreitet an der Westseite die Höhengrenze für Hochhäuser.
Bei der Prüfung hat sich jetzt herausgestellt, dass ein nicht zugelassener Dämmstoff verwendet wurde. Das hat eine Probenentnahme des Materials bestätigt.
Außerdem prüft die Kreisverwaltung die damalige Genehmigung, denn in der ist das Gebäude nicht als Hochhaus eingestuft. Von der Westseite her ist die Höhe von 22 Metern überschritten, deshalb will die Kreisverwaltung die damalige Baugenehmigung nochmals überprüfen.
An erster Stelle stehe bei den laufenden Prüfungen die Sicherheit der Bewohner, so die Kreisverwaltung. Daher wurden gleich am Dienstag von der Eigentümerin „unverzüglich Sofortmaßnahmen“ gefordert, um eine mögliche akute Gefährdung der Bewohner auszuschließen.
Noch am gleichen Abend wurde ein Sicherheitsdienst beauftragt, der von einen Vertreter der Eigentümerin und Mitarbeitern der Kreisverwaltung eingewiesen wurde. Die Bewohner wurden von der Hausverwaltung dazu informiert.
Die weiteren Maßnahmen werden nun von der Kreisverwaltung festgelegt und mit der Eigentümerin erörtert. Falls nötig, will die Kreisverwaltung die Umsetzung mit bauaufsichtlicher Verfügungen einfordern. (red)
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