Jugendverkehrsschule, Sportanlage am ESG, Grundschule Süd und Sporthalle West: Stadtverwaltung Landau schlägt vier Maßnahmen zur Aufnahme in das zweite Kapitel des Kommunalen Investitionsprogramms (KI) 3.0 vor
Als eine der wohl ersten Städte in Rheinland-Pfalz wird Landau im kommenden Haushaltsjahr die Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KI) 3.0, Kapitel 1, vollumfänglich ausgeschöpft haben.
Rund 4,6 Millionen Euro wurden für energetische Sanierungen unter anderem am Eduard-Spranger-Gymnasium, an der Grundschule Horstring und der Turnhalle Nußdorf verwendet. Im Zuge von Kapitel 2 erhält die Stadt weitere rund 4,7 Millionen Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die Verwaltung hat dem Stadtrat in dessen jüngster Sitzung einen Vorschlag unterbreitet, wo diese Gelder eingesetzt werden sollten.
Dieser wurde einstimmig verabschiedet. Die Förderung im Zuge von KI 3.0, Kapitel 2, beträgt 90 Prozent, wovon der Bund 80 Prozent und das Land 10 Prozent übernehmen. Die restlichen 10 Prozent trägt die Stadt.
Die Fördermittel fließen in vier Projekte:
1. Die Sanierung und Erweiterung der Jugendverkehrsschule an der Grundschule Horstring. Die Jugendverkehrsschule ist stark in die Jahre gekommen, sodass eine angemessene und realitätsnahe praktische Ausbildung immer schwieriger wird.
Auch fehlt es an einem Schulungs- bzw. Aufenthaltsraum. Von einer umfassenen Sanierung würden nicht nur Schüler, sondern auch andere Personengruppen wie beispielsweise Senioren profitieren. Die gesamte Maßnahme wird rund 600.000 Euro kosten.
2. Die Sanierung der Schulsportanlage am Eduard-Spranger-Gymnasium. Die bisherige Anlage befindet sich, genau wie die der benachbarten Integrierten Gesamtschule, in einem schlechten Zustand; eine Sanierung ist unabdingbar.
Beide Schulen, aber auch die Paul-Moor-Schule und die Grundschule Queichheim sollen künftig eine moderne Sportanlage am ESG nutzen können. Vorgesehen ist, sämtliche Anlagen mit Ausnahme des Beachvolleyballfelds abzutragen und stattdessen eine 100-Meter-Bahn, zwei Weitsprunganlagen, zwei Kugelstoßanlagen, drei Kleinspielfelder, zwei Hochsprungflächen sowie eine Garage zur Aufbewahrung von Sportgeräten zu errichten. Hierfür sind rund 725.000 Euro veranschlagt.
3. Die Erweiterung der Grundschule Süd. Sie wird notwendig, da die ursprünglich auf zwei Klassenzüge ausgelegte Schule ab dem Schuljahr 2018/2019 als zweieinhalbzügige Schule betrieben wird. Im Zuge der Erweiterung sollen zwei neue Klassenräume, ein Bibliotheksraum sowie ein Mensabetrieb entstehen. Die Maßnahme kostet rund 1,3 Millionen Euro.
4. Der Neubau der Sporthalle West. Sie soll an die Stelle der maroden Rundsporthalle treten und die Sportstätten-Situation in Landau weiter verbessern. Der Neubau soll rund 4,1 Millionen Euro kosten; der Kostenrichtwert, auf dessen Basis jedwede Förderung berechnet wird, liegt bei 3,27 Millionen Euro.
„Die städtische Finanzverwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit unseren Fachämtern den Maßnahmenkatalog erstellt“, erläutert Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Maßgebliche Kritieren waren „Prioritäten und Bedarf“, „Förderquote im Vergleich zum originären Förderprogramm“ sowie „Personelle und tatsächliche Umsetzbarkeit“.“
Für alle vier Maßnahmen standen bereits Fördermittel in Aussicht. „Jedoch kann durch KI 3.0, Kapitel 2, eine weit höhere Förderquote erzielt werden“, so der Stadtchef, der die vom Bund an das Land Rheinland-Pfalz zur Entlastung der notleidenden Kommunen weitergeleiteten, zusätzlichen Fördergelder begrüßt.
Die vier von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen würden bei Zugrundelegung einer Förderquote von 90 Prozent das der Stadt Landau zustehende Förderbudget überschreiten. Aus diesem Grund würden die überschüssigen Fördermittel bei der letztgenannten Maßnahme, dem Neubau der Sporthalle West, abgezogen. Aber, so OB Hirsch: Für den Neubau könnten in Summe trotzdem noch rund 1,1 Millionen Euro höhere Fördermittel generiert werden als bei der regulären Schulbauförderung.
Im Rahmen von KI 3.0, Kapitel 2, hat der Bund dem Land Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von 256 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die an die Kommunen weitergegeben werden. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und in Ausnahmefällen auch den Ersatzbau von Schulgebäuden.
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