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Kein Beitragsschulden-Erlass in der Krankenversicherung für Selbstständige

21. Juli 2013 | Kategorie: Vermischtes

Kein Beitragserlass in der Krankenversicherung für Selbstständige.
Foto: Verena N./pixelio.de

Berlin – Der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) angekündigte Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung zum Jahresende gilt nicht für Selbständige und Kleinunternehmer.

Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, profitiert von dem gerade im Bundesrat verabschiedeten Gesetz vor allem eine kleine Gruppe – etwa Obdachlose, unstetig Beschäftigte oder Hartz-IV-Empfänger. Ihnen werden die Beitragsschulden seit April 2007 erlassen.

Der viel größeren Gruppe der Selbstständigen und Kleinunternehmer will Bahr lediglich den „Säumniszuschlag“ auf die fälligen Beiträge von 60 Prozent auf zwölf Prozent pro Jahr rückwirkend ermäßigen. Die Beitragschulden bleiben bestehen. Der Vorstand des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD), Andreas Lutz, sprach in „Focus“ von einer „Mogelpackung“: Es sei nicht nachvollziehbar, warum „ein Teil der Versicherten auf den Schulden sitzen bleibt, während andere sie erlassen bekommen“.

Diese  „Schlechterstellung von Selbständigen“ sei „nicht gerecht“. In Deutschland gehören trotz der seit April 2007 geltenden Krankenversicherungspflicht etwa 130.000 Menschen keiner Krankenkasse an. Mehr als 600.000 haben Beitragsschulden, oft in fünfstelliger Höhe. Bei den Krankenkassen waren zuletzt Außenstände von 2,1 Milliarden Euro aufgelaufen. (dts Nachrichtenagentur)

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