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Katholische Kirche kritisiert weiteres Verbot von Gottesdiensten: Verbot greift tief in das Recht der freien Religionsausübung ein

15. April 2020 | Kategorie: Allgemein, Nachrichten

Symbolbild Pfalz-Express

Limburg  – Die katholische Kirche reagiert mit Kritik auf das weitere Verbot von Messen und Gottesdiensten zur Corona-Bekämpfung. „Mit Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen und religiöse Feierlichkeiten erhalten bleiben soll“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, der „Welt“.

Am Nachmittag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Lockerung von einigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung verabredet. Unter anderem sollen auch größere Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe, wie etwas Friseure, unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Für Messen und Gottesdienste besteht das Verbot jedoch fort. „Angesichts der angedeuteten Lockerungsmaßnahmen für andere Bereiche des öffentlichen Lebens kann ich diese Entscheidung für die Religionsgemeinschaften nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit aus der vergangenen Woche“, so der DBK-Vorsitzende weiter.

Er äußerte Unverständnis, dass andere Bereiche des öffentlichen Lebens mit Hygienemaßnahmen auch in der Pandemie wieder öffnen dürfen, aber ausgerechnet für Kirchen diese Möglichkeit nicht eingeräumt wird: „Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir problemlos in Gottesdiensten – angesichts allgemeiner Lockerungen im öffentlichen Leben – die notwendigen Hygienestandards und Abstandsvoraussetzungen einhalten können“, sagte Bätzing.

Bisher habe die Kirche das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung hingenommen, weil sie dieses Verbot vorübergehend für angemessen gehalten habe und einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten wollte.

Dies könne aber kein Zustand von Dauer sein: „Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen“, so der DBK-Vorsitzende. (dts Nachrichtenagentur)

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