Berlin – Wer aus rassistischen Motiven Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Urteilen rechnen: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will, dass solche Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden und hat deshalb einen Gesetzentwurf mit einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuchs vorgelegt.
Maas sagte der „Süddeutschen Zeitung“, künftig werde es „eine ausdrückliche Regelung geben, damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können“.
Dadurch wolle er auch die Ermittlungsbehörden frühzeitig für derartige Motive sensibilisieren. Diese sollten bereits bei ihren Ermittlungen diese Motive besonders im Blick haben. Das unsägliche Leid, das die NSU-Terroristen angerichtet hätten, könne niemand wiedergutmachen, „aber wir haben die Pflicht, gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich solche Taten nicht wiederholen“, sagte Maas. „Nie wieder dürfen Justiz und Polizei blind sein gegenüber rassistischen fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven.“
Maas sagte, es sei aber auch klar, dass Fremdenfeindlichkeit in den Köpfen beginnt und dass daher jeder einzelne von uns gefordert ist: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. (red/dts Nachrichtenagentur)
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