Mainz – Im Zusammenhang mit zahlreichen Aufstellungsversammlungen im Land für die Kommunalwahllisten erklären der Landesvorsitzende der Jungen Union (JU) Rheinland-Pfalz, Johannes Steiniger MdB, und der Sprecher des „Arbeitskreises Innen und Recht“ der JU Rheinland-Pfalz, Christian Klein:
„Vielen jungen Menschen bleibt es aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen verwehrt, sich in ihren Heimatgemeinden für kommunale Ämter zu bewerben. Gerade Studenten, die in den Hochschulstädten aufgrund der dortigen Zweitwohnsitzsteuer aus finanziellen Gründen ihren Erstwohnsitz an ihrem Studienort anmelden müssen, stehen bei Kommunalwahlen in den ländlichen Regionen nicht für die Listen zur Verfügung. Die Konsequenz ist, dass es in den verschiedenen Gemeinden immer schwerer wird, junge Menschen für die Ratslisten aufzustellen.
Wir fordern deshalb, das Kommunalwahlgesetz in der Weise zu ändern, dass zukünftig Bürgern die Wahl ermöglicht wird, ob sie an ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben wollen. Diese Entscheidung soll mindestens drei Monate vor den Wahlen der Verbandsgemeindeverwaltung der Erstwohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.
Um Missbrauch vorzubeugen und gerade die Menschen in den Blick zu nehmen, die nach wie vor eine intensive soziale Bindung zu ihrer Zweitwohnsitzgemeinde haben, sollte darüber hinaus geregelt werden, dass dieser Wohnsitz in der Vergangenheit mehrere Jahre Erstwohnsitz der betreffenden Person gewesen sein muss. So werden gerade die Personen in den Regelungsbereich aufgenommen, die aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung umziehen mussten, in Zukunft aber wieder nach abgeschlossener Ausbildung in ihre Heimat zurückkehren möchten.
Wir haben deshalb hierzu einen vom „Arbeitskreis Innen und Recht“ erarbeiteten Antrag im Landesvorstand beschlossen und an die CDU-Landtagsfraktion verwiesen.“ (red)
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