Berlin – In vielen Regionen Deutschlands dauert es deutlich länger als vorgesehen, bis ein Rettungswagen im Notfall eintrifft.
Das geht aus einer Datenauswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Welt“ berichtet. Mit langen Wartezeiten müssen demnach vor allem Bewohner im Nordosten der Republik rechnen, insbesondere in der Prignitz und der Uckermark in Brandenburg sowie auf der Mecklenburgischen Seenplatte.
Doch auch in einigen Gemeinden des Schwarzwalds verstreicht deutlich mehr Zeit bis zum Eintreffen beim Patienten als vorgesehen. In Großstädten wie Köln, Berlin und Leipzig sowie in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet ist Hilfe dagegen sehr zügig vor Ort.
Für die Auswertung hat das IW von jedem Punkt in mehr als 11.000 Gemeinden die Fahrtzeit zu den drei geografisch nächstgelegenen Rettungswachen ausgerechnet. Die Ergebnisse basieren auf den Geodaten von „Open Street Map“, einer öffentlichen Datenbank, berichtet die „Welt“.
Dabei haben die Forscher auf die reine Fahrtzeit geschaut, in der 95 Prozent der Gemeindebewohner erreicht sind. Die Ausrückzeit, also die Zeit zwischen der Alarmierung des Rettungswagens und dessen Abfahrt, blieb unberücksichtigt.
Auch die Frist zwischen Eingang des Notrufs und der Alarmierung des Rettungswagens ist nicht in die Erhebung eingeflossen, ebenso fehlt die Dauer des Anrufs, schreibt das Blatt. Teilweise könnte die Fahrtzeit überschätzt werden, sagte Henry Goecke, Leiter der IW-Datenanalyse. Denn: Feuerwachen wurden für die Analyse nicht einbezogen.
„Grundsätzlich sind diese Werte als obere Grenze zu interpretieren, da neben den Rettungsstellen auch Feuerwehren zum Teil am Rettungswesen beteiligt sind.“ Das Rettungswesen in Deutschland ist Ländersache. Jedes Bundesland legt separat fest, wie viel Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens beim Notfall verstreichen darf. So gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und im Saarland: Vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen des Fahrzeugs sollen in 95 Prozent der Fälle nur maximal zwölf Minuten vergehen.
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelten respektive zehn, zwölf und fünfzehn Minuten. Allerdings wird erst gezählt, wenn die Rettungsmannschaft durch die Telefonzentrale alarmiert wird – und nicht schon mit dem Notruf. (dts Nachrichtenagentur)
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