Erfurt – Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat sich der Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) nach einer Beobachtung islamistisch infiltrierter Kinder angeschlossen.
„Mit großer Sorge stellen wir fest, dass seit jeher in allen Extremismus-Bereichen, insbesondere aber beim Islamismus, die Rekrutierungs- und Radikalisierungsversuche keine Altersgrenze mehr kennen und auch vor strafunmündigen Kindern nicht mehr haltgemacht wird“, sagte er „Mitteldeutschen Zeitung“. „Unter 14-Jährige werden immer häufiger erfolgreich angesprochen und haben zum Teil auch bereits Gewalttaten begangen.“
So häuften sich Hinweise darauf, dass sich insbesondere die Terrormiliz IS über das Internet zunehmend auf strafunmündige Kinder fokussiere. Von der emotionalen Ansprache der Kinder und Teenager bis hin zur Anleitung beim Bombenbau oder der Hinrichtung von Geiseln sei alles vertreten: „Sofern konkrete Hinweise im Einzelfall vorliegen, müssen die Sicherheitsbehörden hier die Möglichkeit zur Beobachtung, Speicherung und Bewertung von Erkenntnissen haben“, so Kramer.
Ziel dabei sei nicht die Kriminalisierung oder Stigmatisierung der Jugendlichen und Kinder, sondern vielmehr die rasche Einleitung von Gegenmaßnahmen – insbesondere die Einschaltung von Trägern der Jugendhilfe und des Jugendschutzes, aber auch die Ansprache der Eltern und des Umfeldes, um so Gewalttaten möglichst zu verhindern.
Herrmann hatte am Samstag erklärt: „Ich rate dringend dazu, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen.“ Minderjährige hätten schon schwere Gewalttaten begangen. Da müsse der Staat konsequent handeln.
Der Spitzenkandidat der CSU bei der Bundestagswahl verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern. Im Normalfall würden dort keine Kinder beobachtet. Aber wenn es einen konkreten Hinweis gebe, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs sei, könne auch der beobachtet werden.
Die große Koalition in Berlin hatte das Mindestalter für eine Überwachung 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hatte beim jüngsten Symposium seiner Behörde über die Gefahren des islamistischen Terrorismus anklingen lassen, dass er eine weitere Senkung begrüßen würde, ohne eine entsprechende Forderung zu erheben.
Ganz allgemein erklärte er mit Blick auf die Befugnisse der Sicherheitsbehörden: „Der Instrumentenkasten ist noch nicht voll.“ (dts Nachrichtenagentur)
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