Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 13. Dezember die Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen.
Demnach erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die als Härtefälle aufgenommen werden und damit weiter in Rheinland-Pfalz bleiben dürfen, vom Land 513 Euro pro Person und Monat.
Diese Zahlung wird künftig für die Dauer von fünf Jahren – anstelle von bisher drei Jahren – gewährt. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle Fälle, die ab dem 1. September 2018 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Anordnung des Integrationsministeriums erhalten haben.
Die Zahlung des Landes soll als Ausgleich dienen, wenn die als Härtefall aufgenommene Person Sozialleistungen bezieht und dadurch den kommunalen Haushalt belastet. „Die Kommunen erfahren durch die zeitliche Ausdehnung der Landeszahlungen eine gezielte Entlastung im Bereich humanitär begründeter Aufnahmen. Die bisherige Kostenerstattung auf Basis des Härtefallfonds des Landes wird durch die gesetzliche Neuregelung ersetzt“, erklärte Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.
Mit der Gesetzesänderung wird eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Integrationsministerium und den Kommunalen Spitzenverbände vom 7. Juni 2018 umgesetzt.
Diesen Artikel drucken