Berlin – Das Bundesinnenministerium hat griechische Angaben bestätigt, wonach der Tatverdächtige im Freiburger Mordfall im Jahr 2013 in der EU-Datenbank Eurodac registriert wurde.
„Die Person ist im Januar 2013 ins Eurodac-System eingetragen worden mit der Information, dass sie am 8. Januar 2013 in Tyros, Griechenland, einen Asylantrag gestellt hat“, sagte eine Sprecherin der „Welt“.
Die Bundespolizei habe die Person am 12. November 2015 in Freiburg erkennungsdienstlich behandelt und eine erneute Speicherung wegen des Asylantrags hierzulande veranlasst.
Die Sprecherin machte deutlich, dass im Eurodac-System lediglich Angaben über den Ort, das Datum das Asylantrags, das Geschlecht des Bewerbers und den Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke gespeichert werden. Verurteilungen oder etwa Fahndungsersuche würden nicht registriert.
Ein von den Beamten in Freiburg vorgenommener Abgleich mit dem Schengener Informationssystem (SIS) sei negativ verlaufen, „da die griechischen Behörden die Person nicht europaweit oder international zur Fahndung ausgeschrieben haben“.
Griechenland habe lediglich eine nationale Fahndungsausschreibung veranlasst. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte dies zuvor bereits stark kritisiert. (dts Nachrichtenagentur)
Diesen Artikel drucken