Samstag, 02. November 2024

Immobilienmakler – Professionelle Hilfe bei Veräußerung, Kauf und Vermietung nutzen

16. Dezember 2020 | Kategorie: Anzeige, Bauen & Sanieren, Dienstleistungen, Ratgeber

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wer seine Immobilie veräußern, vererben, schenken oder gar ein Objekt vermieten oder kaufen möchte, kann dies bei ausreichendem Fachwissen durchaus im Alleingang tun. Doch: Weitaus häufiger lohnt es sich, Kosten und Aufwand für das Bestellen eines Immobilienmaklers nicht zu scheuen.

Der Profi verfügt über weitaus sinnvollere Ressourcen, Kontakte und Mittel, um bei der Entscheidung behilflich zu sein – und kann auch in rechtlichen Fragen beraten. Heid Immobilien übernimmt alle Aufgaben in Sachen Immobilienmakler auf professionelle und kompetente Art und Weise – und zwar in allen Angelegenheiten.

Der Immobilienmakler mit lokalen Marktkenntnissen

Bei der Wahl des richtigen Immobilienmaklers ist es von Bedeutung, auf einen Experten zu setzen, der sich mit dem lokalen Markt auskennt. Denn: Dieser unterliegt ständigen Entwicklungen, die von vielen Faktoren beeinflusst werden und sich auf den Wert des Objekts auswirken können. Ein lokal erfahrener Immobilienmakler kennt sich mit den aktuellsten Entwicklungen aus und kann dabei helfen, Wert-steigernde oder -senkende Maßnahmen sofort zu identifizieren.

Auch welche Wohngegend am besten in Frage kommt oder auf welche Zielgruppe bei der Veräußerung eines Objekts zu setzen ist, kann ein lokaler Immobilienmakler wie Heid Immobilien benennen. Das Tätigkeitenfeld des Maklers ist besonders facettenreich aufgebaut  – weshalb der Profi in vielerlei Hinsicht weiterhelfen kann. Es lohnt sich in den meisten Fällen, nicht auf den Experten zu verzichten.

Wer kommt für die Vergütung vom Immobilienmakler auf?

Das Erfolgshonorar des Maklers wird in der Regel von dem Besteller getragen – denn seit geraumer Zeit gilt das Bestellerprinzip. Bei einem Immobilienverkauf kann jedoch die Provision von der veräußernden und erwerbenden Partei gleichermaßen getragen werden – meist wird diese zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hier gilt: Wer den Makler bestellt hat, darf nicht mehr als 50 Prozent der anfallenden Gebühr auf die andere Partei abwälzen.

Für Mietwohnungen ist meist der Vermieter dafür verantwortlich, für die Kosten aufzukommen – die Provision darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden. In jedem Fall lohnt es sich, nicht auf den Makler zu verzichten – denn dieser kann unter anderem auch einen besseren Verkaufspreis herausschlagen und für Zeitersparnisse sorgen.

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