Berlin – Wegen Fluchtmigration und Zuwanderung insbesondere aus Rumänien und Bulgarien sind immer mehr in Deutschland lebende Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.
Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) in ihren Montagsausgaben berichten.
Demnach lebten im Juni des laufenden Jahres 2,05 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften – rund 100.000 mehr als im Juni 2016, ein Plus von fünf Prozent.
Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Kinder, die entsprechende Leistungen erhalten, im gleichen Zeitraum um gut 170.000 auf 583.639 – 41 Prozent mehr als im Juni 2016.
Die Entwicklung lässt sich laut RND vor allem durch die starke Fluchtmigration nach Deutschland in den vergangenen Jahren erklären. Nach Anerkennung als Schutzsuchende durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten Flüchtlinge staatliche Unterstützung wie deutsche Langzeitarbeitslose anstelle der niedrigeren Asylbewerberleistungen, die während laufender Verfahren gezahlt werden.
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz beträgt aktuell 409 Euro für alleinstehende Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 311 Euro. Hinzu kommt der Anspruch auf Übernahme angemessener Wohnkosten.
Weil wegen schnellerer Verfahren inzwischen mehr Flüchtlinge Grundsicherung erhalten und die Kosten der Unterkunft erstattet bekommen, hatte das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche für das laufende Jahr zusätzlich 900 Millionen Euro bewilligt.
Laut BA-Statistik bezogen Mitte 2017 rund 205.000 syrische Kinder Hartz-IV-Leistungen – rund 112.500 oder 121 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der afghanischen Kinder in Bedarfsgemeinschaften stieg um rund 25.000 auf etwa 37.000.
Für Mitte 2017 weist die BA-Übersicht zudem rund 51 000 anspruchsberechtigte Kinder aus dem Irak aus. Ein Jahr zuvor waren es noch 25.000 gewesen. Allerdings tauchen auch immer mehr Kinder aus Rumänien und Bulgarien in der Hartz-IV-Statistik auf.
Seit Anfang 2014 gilt für Staatsangehörige dieser Länder volle Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben sie allerdings nur, wenn sie in Deutschland schon einmal gearbeitet haben.
Dabei reichen nach BA-Angaben Minijob oder Selbstständigkeit. Im Juni 2017 wurden für 30.340 Kinder aus Bulgarien und 27.828 aus Rumänien Hartz-IV-Leistungen gezahlt. Mitte 2014 waren es 11.345 beziehungsweise 9.225 gewesen. (dts Nachrichtenagentur)
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“ 121 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“
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