Ludwigshafen. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hat am 16. November beschlossen, gut 7,5 Millionen Euro an ihre Mitgliedsunternehmen auszuschütten.
Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der IHKs nur so viele Rücklagen bilden dürfen, wie sie nach einer genauen Abschätzung zur Abdeckung von Risiken mindestens benötigen. Zuvor waren die Rücklagen nach geltendem Recht pauschal gebildet worden. Zu den Risiken, die nun untersucht werden müssen, gehören zum Beispiel konjunkturbedingte Schwankungen der Beitragseinnahmen und technische Störungen.
Das Urteil vom 9. Dezember 2015 bezieht sich auch auf zurückliegende Jahre. Um die zu viel gebildeten Rücklagen ausschütten zu können, erstattet die IHK Pfalz alle IHK-Beiträge für die Jahre 2014 und 2015 an ihre Mitglieder zurück. Dies ist eine freiwillige Entscheidung der IHK-Vollversammlung, um möglichst umfassend Beitragsgerechtigkeit für alle IHK-Mitglieder sicherzustellen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Die 2014 und 2015 gezahlten Beiträge werden den 2018 fälligen IHK-Beiträgen gegenübergestellt. Übersteigen die Beiträge aus 2014 und 2015 den Beitrag für 2018, so überweist die IHK den Differenzbetrag an das Unternehmen. Ansonsten mindert die IHK den Beitrag für 2018 um die für 2014 und 2015 gezahlten Beiträge. Die Mitgliedsunternehmen erhalten einen entsprechenden Beitragsbescheid zwischen Februar und März 2018.
Die Gesamthöhe der Beitragsrückerstattung errechnet sich aus der Differenz der tatsächlich gebildeten Rücklagen zu den im Nachhinein als verhältnismäßig berechneten Rücklagen. Die Berechnung beruht auf einer sogenannten Monte-Carlo-Simulation, einem anerkannten stochastischen Modell zur Risikobewertung.
Die Beiträge werden für zwei Jahre rückerstattet, da die IHK Pfalz in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund der guten konjunkturellen Lage von vornherein nur jeweils 25 Prozent der eigentlich fälligen IHK-Beiträge erhoben hatte.
Ab 2016 hat die IHK Pfalz für ihre Rücklagenbildung die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Risikobewertung ordnungsgemäß vorgenommen, so dass sich für die Jahre 2016 und 2017 kein Handlungsbedarf ergibt.
Die IHK Pfalz ist in der Lage, die Beitragsrückerstattung aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren, ohne dass eine Beitragserhöhung nötig wird. Dies war der Vollversammlung im Sinne der Beitrags- und Generationengerechtigkeit wichtig.
Weitere Beschlüsse der IHK-Vollversammlung:
Außerdem hat die IHK-Vollversammlung einen detaillierten Kostenplan in Höhe von 2,75 Millionen Euro für den nötigen Neubau des IHK-Zentrums für Weiterbildung in Landau beschlossen.
Darüber hinaus hat sie für 2018 eine Senkung der Grundbeiträge festgelegt. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen mit einem Gewinn bis 50.000 Euro zahlen demnach 25 Prozent weniger Grundbeitrag (150 statt 200 Euro). Die nächsten beiden Beitragsstaffeln werden ebenfalls abgesenkt.
Schließlich hat das Parlament der Wirtschaft einem tourismuspolitischen Positionspapier der vier rheinland-pfälzischen IHKs zugestimmt.
Darin fordern die IHKs unter anderem eine intensivere ressortübergreifende Zusammenarbeit der Fachministerien, um bessere Rahmenbedingungen für die wichtige Tourismusbranche zu schaffen. Hilfreich wären auch Investitionen in Infrastruktur wie Rad- und Wanderwege.
Die IHKs in Rheinland-Pfalz plädieren dafür, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. So würde es zum Beispiel schon helfen, wenn die Behörden einen digitalen Meldeschein akzeptieren würden.
Anschließend an die IHK-Vollversammlung referierte Professor Manfred Güller vom FORSA-Institut zum Thema „Wohin bewegt sich Deutschland nach der Bundestagswahl?“ (red)
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