Kandel – In der Nacht zum 16. Dezember geriet ein Weihnachtsmarkstand auf dem „Plätzel“ in Brand. Das Feuer griff auf das Multifunktionsgebäude hinter dem Stand über, dessen vorderer Teil vollständig zerstört wurde. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden dürfte mehrere Hunderttausend Euro betragen. Die benachbarten Häuser kamen nicht zu Schaden.
Um 1.45 Uhr wurde die Feuerwehr Kandel informiert, die mit acht Fahrzeugen anrückte. Die Ortsfeuerwehren Minfeld und Steinweiler kamen zu Hilfe, ebenso Rülzheim, die spezielle Atemschutzgeräte mitbrachten. „Das war bei der starken Rauchentwicklung unbedingt notwendig“, erklärte Andreas Reininger von der Feuerwehr Kandel.
Gegen 2.15 Uhr war der Brand bereits unter Kontrolle, die Löscharbeiten dauerten jedoch bis 6 Uhr morgens, weil im Dach immer wieder Brand- und Glutnester aufflammten.
Der Stand der Bi-Ka-Ge, der Bienwaldkarnevalsgesellschaft, fing nach bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei durch einen Elektroschaden Feuer. Welcher Art, ist bislang nicht bekannt, die Ermittlungen dauern an.
Das Feuer griff schnell auf das erst vier Jahre alte Mulitifunktionshaus über, das mit einem Wärmedämmverbundsystem gedämmt war, das sich binnen kürzester Zeit entzündete. Der vordere Teil des Hauses brannte völlig aus, im hinteren Teil sind die Räume zwar verrußt, aber größtenteils intakt.
Stadtbürgermeister Günther Tielebörger wurde in der Nacht informiert und befindet sich seither am Unglücksort. Er sei völlig fassunglos: „Ein so neues Gebäude mit viel Mühe in der Konzeption brennt derartig schnell nieder. Das hätte niemand vermutet. Gott sei Dank wurden keine Menschen verletzt“, sagte der Stadtchef.
Sorgen machen Feuerwehr und Verwaltung auch die große Linde mitten auf dem Plätzel. Ein Ast brannte und musste entfernt werden. „Der Baum hat zuviel Hitze abbekommen“, so Tielebörger. Man müsse abwarten, es könne jedoch sein, dass er entfernt werden müsse.
„Ein schrecklicher Alptraum“, sagte Bi-Ka-Ge-Präsident Karlheinz Schöttinger, der ebenfalls zum Brandort geeilt war. „Dabei haben wir alle Brandschutzvorschriften genauestens beachtet: Feuerlöscher, Brandschutzplatten und andere Vorkehrungen – alles war sorgfältig gemacht.“
Derzeit befinden sich Statiker im Gebäude, die die Stabilität beurteilen sollen. „Man kann noch nicht genau Auskunft geben, ob Einsturzgefahr besteht“, sagte Tielebörger. „Jedoch gilt das Augenmerk den Stahlträgern, die sich durch die Hitzeentwicklung verbogen oder verdreht haben könnten.“
Organisieren muss die Verwaltung nun auch den Musikunterricht und andere Veranstaltungen, die im Multifunktionshaus stattgefunden haben. „Ein logistisches Problem“, so Tielebörger: „Aber wir finden eine Lösung – die Stadthalle ist ja fertig, wir haben das Kulturzentrum, wir werden Wege finden.“
Wie es mit dem beschädigten Gebäude weitergeht, steht noch nicht fest. (cli)
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Styropor und verwandte Fassadendämpfstoffe sind günstig und die Industrie verspricht einem das Blaue vom Himmel in Sachen Wärmeschutz. Das dabei andere Dinge auf der Strecke bleiben ist logisch. Brandschutzexperten waren schon lange vor den gefahren. Man darf nie vergessen: Styropor ist nur schwer entflammbar…..aber nicht unbrennbar.
Ich empfehle die beiden Berichte des NDR welche in den letzten Monaten zu diesem Thema gelaufen sind. Zu finden bei youtube unter den Suchbegriffen: Wahnsinn Wärmedämmung
Direktlink hier: (Link entfernt laut AGB. Der Link verweist auf Beiträge von You Tube unter der Stichwortsuche „wahnsinn wärmedämmung ndr“, Anm.d.Red)
Oder bei YouTube mal nachsehen unter :
Michl Müller Vollwärmeschutz
http youtu.be / l Z v L s U z d o z 4
Brandschutzdienststelle
5 Sicherheitsabstände zu Gebäuden
Zelte, Stände, Wagen, Fahrzeuge und Anhänger u.Ä. dürfen nur in einem ausreichenden
Sicherheitsabstand zu Gebäuden, insbesondere zu Außenwänden von Gebäuden mit brennbaren
Bestandteilen und Wänden von Gebäuden mit Öffnungen bzw. Verglasungen aufgestellt werden. Der
Sicherheitsabstand ist so zu bemessen (mindestens 5 m), dass im Brandfall ein Übergreifen des
Brandes auf Gebäude verhindert wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zelte oder Stände mit
geringen Brandlasten oder geringer Brandgefahr sowie Kleinzelte mit schwer entflammbarer Außenhaut
entsprechend DIN 4102 B1(schwer entflammbar), hier kann der Abstand auf 2,5 m verringert werden.
Wer ist dann verantwortlich? Jener welcher den Stand dort aufgebaut hat oder der das genehmigt oder nicht untersagt hat?
Ich finde das Schlimmere ist die Tatsache, dass viele Bürger sich der Gefahr bei Massivhäusern mit wärmegedämmter Putzfassade nicht bewusst sind. „Was soll da schon passieren:
Hier gilt es einfach das Bewusstsein für die Gefahren zu wecken.