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Gericht macht Weg für Dieselfahrverbot in Mainz frei – LVU: „Urteil ist unverhältnismäßig“- AfD: „Schwarzer Tag für Dieselfahrer“

24. Oktober 2018 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Regional

Mainzer Innenstadt /Foto Pfalz-Express

Mainz – Die Stadt Mainz muss ab dem 1. September 2019 Dieselfahrverbote einführen, falls die Stickstoffdioxid-Belastung im Verlauf des ersten Halbjahres 2019 über dem gesetzlichen Grenzwert liegt.

Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in einigen Teilen von Mainz regelmäßig überschritten werden.

In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 laut Umweltbundesamt bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Option für ein Dieselfahrverbot in Mainz muss laut Gericht ab April 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind.

Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt. Zuletzt hatten Gerichte auch Fahrverbote für Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen.

Statement von LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon

„Das Urteil ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig. Es würde Pendler und Unternehmen mit älteren Dieselfahrzeugen hart treffen, sollten ab September 2019 keine entsprechenden Fahrzeuge mehr in Mainz fahren dürfen“, so LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon zum Urteil.

„Laut Umweltbundesamt lag 2017 die durchschnittliche Belastung mit Stickstoffdioxid in Mainz bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Die EU-Grenze liegt bei einem Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Angesichts der von der Stadt Mainz bereits in Angriff genommenen und noch ausstehenden Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die Belastung weiter dem Grenzwert annähert.

Es ist daher unverständlich, weshalb das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt dieses Urteil fällt, da sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat.

Zudem sei nicht vergessen, dass dieser Grenzwert sehr ambitioniert ist. Am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen ist mehr als das zwanzigfache erlaubt. Der Vergleich zeigt, wie willkürlich solche Grenzwerte sind, genauso willkürlich übrigens wie die Platzierung der Messstellen im Stadtgebiet.

Von den in Mainz zugelassenen Diesel-Fahrzeugen entfallen über 11.000 auf die Euro-Norm 4 oder darunter.

Das lässt erahnen, wie viele Einwohner und Firmen betroffen sein könnten. Hinzu kommen die nach Mainz einpendelnden Arbeitnehmer und Firmen mit älteren Dieselfahrzeugen.

Für alle Gruppen gilt: Fahrverbote sind ein schwerwiegender Eingriff in ihre Eigentumsrechte, da der materielle Wert und praktische Nutzen ihrer Fahrzeuge deutlich gemindert wird.
Wir fordern die Stadt Mainz auf, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Zudem soll sie soweit als möglich die Umsetzung ihrer Pläne zur Luftverbesserung beschleunigen.“

Dr. Jan Bollinger (AfD): Ein schwarzer Tag für die 800.000 Diesel-Fahrer in Rheinland-Pfalz

Die Stadt Mainz soll laut Verwaltungsgericht Mainz Fahrverbote für Diesel spätestens zum 1. September 2019 verhängen. Den Umfang ließ das Gericht noch offen. Das Gericht machte aber klar, dass ein Verbot in der Parcusstraße alleine nicht reichen wird.

Dr. Jan Bollinger (AfD) war bei der Urteilsverkündigung anwesend und erklärte: „Dies ist ein schwarzer Tag für die 800.000 Diesel-Fahrer in Rheinland-Pfalz, vor allem für Pendler und Handwerker.

Leider ist das Fahrverbot nicht mehr überraschend. Bund, Land und Stadt haben schwere Fehler begangen. Alle haben immer wieder bekundet, dass man Fahrverbote vermeiden will. Jedoch wurde nicht  konsequent gehandelt, um bei der Verantwortung der Landesregierung und des Landesumweltamtes zu bleiben.

Laut EU-Richtlinie darf man die Messstationen bis zu 10 m vom Fahrbahnrand entfernt stellen. Die Messstation Parcusstraße in Mainz steht dagegen auf einem Mittelstreifen und in der Nähe einer vielbefahrenen Kreuzung. Beides ist unzulässig bzw. macht die gemessenen Werte irrelevant.

Doch leider hat das Gericht hier nicht weiter nachgehakt. Die Stadt Mainz sollte nicht zuletzt darum in Berufung gehen und eine Neumessung mit modifizierten Stationsstandorten fordern.

In der mündlichen Verhandlung ist auch deutlich geworden, dass das angebliche Sofortprogramm des Bundes „Saubere Luft“ in der Praxis eher ein Maßnahmenverzögerungsprogramm war.

Neue Auflagen durch das Bundesprogramm hatten zumindest in Mainz dazu geführt, die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen zu verzögern.

Zur Person:

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz. (dts nachrichtenagentur/red)

 

 

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