Brunsbüttel – Der im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigte am 16. Januar den Entzug der Zwischenlagerungsgenehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Juni 2013.
Der schleswig-holsteinische Energiewendeminister Robert Habeck ordnete daraufhin eine vorübergehende Duldung der Einlagerung des Kernbrennsoffs bis Anfang 2018 an. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen.
„Es ist eine schwierige Situation, dass der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes rechtswidrig ist“, so Habeck. „Eine genehmigte Lagerstätte, an welcher der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden kann als im Zwischenlager Brunsbüttel, gibt es aber nicht. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat die dortige Lagerung deshalb angeordnet und duldet sie.“
Dies sei notwendig, damit es keinen rechtslosen Raum gebe. Im Zwischenlager lagern derzeit neun Castoren. (dts Nachrichtenagentur)
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