Berlin – Städte und Gemeinden bangen um eine ihrer wichtigen Einnahmequellen: die Grundsteuer. Deutschlands Kommunen spült sie jährlich rund 14 Milliarden Euro in die Kassen.
Die Abgabe müssen Immobilienbesitzer zahlen. Als Bemessungsgrundlage dient jedoch nicht der reale Wert der Immobilie, sondern ein deutlich niedrigerer – im Westen der Wert von 1964, im Osten der Einheitswert von 1935.
Bereits 2014 hatte der Bundesfinanzhof diese Praxis als „Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz“ gerügt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Am 16. Januar will Karlsruhe darüber verhandeln. Kommunale Spitzenverbände vermuten, dass das Gericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt.
Die Kommunen müssten daher fürchten, auf ihren Steuerforderungen wegen der ungeklärten Rechtslage sitzen zu bleiben. Denn der Bund hat es bisher versäumt, die Steuer den realen Grundstückswerten anzupassen – trotz einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Ende 2016.
Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sieht den Bund in der Pflicht: „Es wäre wichtig, dass die Politik den Reformbedarf selbst angeht und nicht erst vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert werden muss“, sagte er dem „Spiegel“.
Hauseigentümer brauchen noch nicht zu zittern: Der Bundesratsentwurf strebt eine „aufkommensneutrale“ Anpassung der Grundsteuer an – wie das gelingen soll, weiß aber bisher niemand. (dts Nachrichtenagentur)
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