Rülzheim – Bürgermeister Reiner Hör und der Geschäftsführer der Thüga Energienetze GmbH, Markus Gute, haben den Konzessionsvertrag von Rülzheim für eine Laufzeit von 20 Jahren unterschrieben.
Die Thüga hätte sich schon früh als „kommunale Großfamilie“ verstanden, sagte Ortsbürgermeister Reiner Hör. Das Unternehmen habe in den Verhandlungen stets die Interessen der Gemeinde berücksichtigt und ein sehr gutes Angebot gemacht. „Nach 20 Jahren guter Zusammenarbeit sollte man nichts ändern“, so Hör.
Alle Gemeinden der Verbandsgemeinde bei der Thüga
Auch die umliegenden Gemeinden haben mit der Verlängerung der Konzession bestätigt. Aktuell wird in diesem Jahr die Gemeinde Leimersheim ans Erdgasnetz angeschlossen. Somit sind alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Rülzheim an das Erdgasversorgungsnetz der Thüga Energienetze GmbH (THEN) angeschlossen.
„Ich freu mich, dass nun auch Leimersheim ans Erdgasnetz angeschlossen ist, und dass die Tradition im ältesten erschlossenen Ortsteil der Verbandsgemeinde mit der Thüga Energienetze GmbH weiter lebt“, so Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde.
Anfänge schon 1908
Die Anfänge der Gasversorgung in Rülzheim gehen bis ins Jahr 1908 zurück. Zunächst gab es das sogenannte Stadtgas, das auf dem früheren Gelände Am Gaswerk produziert wurde. Das Gaswerk Rülzheim sorgte aber nicht nur für das Gas, sondern auch für die Straßenlaternen, und kümmerte sich um das Anzünden, Löschen und Säubern der Straßenbeleuchtung: Im Juni 2008 wurde 100 Jahre Gasversorgung mit der Gemeinde an einem Festwochenende gebührend gefeiert.
Mittlerweile erstreckt sich das Erdgasnetz in Rülzheim auf eine Gesamtlänge von
60 km mit knapp 2500 Hausanschlüssen., das Netz in der Verbandsgemeinde auf rund 100 km mit insgesamt 3600 Hausanschlüssen.
Information
Ein Konzessionsvertrag ist ein so genanntes Wegerecht. Er regelt das Recht der Wegenutzung im öffentlichen Bereich einer Gemeinde durch den Netzbetreiber zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Erdgas. Darüber hinaus ist er Grundlage für die Zahlung von Konzessionsabgaben an die Gemeinden.
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet z.B. mit Gas dienen, abgeben.
Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde.
Die Konzessionsabgaben werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.
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