Landau. Gegendarstellung der Universität Koblenz-Landau:
„Auf der Homepage der Online-Tageszeitung Pfalz-Express wird in einem Beitrag vom 25. März 2014 unter dem Titel „Schwere Vorwürfe gegen Professor Dr. Heiligenthal: Zensurmaßnahmen gegen studentische Gremien“ über die von einem Studierenden, Herrn Rainer Winters, erhobenen Vorwürfe gegen die Universität Koblenz-Landau berichtet. Dieser Artikel enthält unwahre Tatsachenbehauptungen, die nachfolgend richtig gestellt werden:
Eine Zensur hat an der Universität Koblenz-Landau zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
Herr Prof. Dr. Heiligenthal weist die erhobenen Zensurvorwürfe mit Nachdruck zurück.
Im Einzelnen:
1. Unwahr ist: „Juni 2013: […] Die Rundmail wird von der Hochschulleitung zensiert.“
Wahr ist: Die Rundmail wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen zurückgehalten, da die Studierenden mit Einrichtung der universitätseigenen E-Mail-Accounts lediglich einwilligten, hochschulinterne Informationen zu erhalten. Eine Rundmail zum Thema Snowden ist indes keine hochschulinterne Information und dient mithin nicht der Aufgabenerfüllung des Studierendenparlaments.
2. Unwahr ist: „Juli 2013: […] begründet die Hochschule die Zensur mit dem unangenehmen Inhalt der Rundmail.“ und „November 2013: […] Die Hochschulleitung unterbindet auch diesmal eine Freigabe der Rundmail aufgrund kritischer Bemerkungen.“
Wahr ist: Diese Rundmails enthielten Auszüge aus Protokollen von Sitzungen des Fachbereichsrats des Fachbereichs 7 ergänzt um persönliche Einschätzungen und Anmerkungen u. a. zum Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder des Fachbereichsrats. Die Weiterleitung der Rundmails musste aus ausschließlich rechtlichen Gründen untersagt werden; eine inhaltliche Bewertung der persönlichen Einschätzungen und Anmerkungen hat selbstverständlich nicht stattgefunden.
Die Protokolle der Ratssitzungen sind ebenso wie die Sitzungen selbst fachbereichsöffentlich. Über eine fachbereichsexterne Weitergabe, z. B. an Studierende anderer Fachbereiche, entscheidet der Fachbereich. Der Fachbereichsrat fasste keine solchen Beschlüsse.
Die Information über das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder verletzt die Ratsmitglieder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Abstimmungen in den Fachbereichsräten erfolgen grundsätzlich offen, soweit das Hochschulgesetz, die Grundordnung der Universität oder die Geschäftsordnung des Fachbereichs nichts anderes vorsehen und die Mitglieder des Fachbereichsrates nichts anderes beschließen. In den Protokollen der Sitzungen werden lediglich die Abstimmungsergebnisse festgehalten. Beschlüsse über eine namentliche Abstimmung wurden durch den Fachbereichsrat nicht gefasst.
Über diese ausschließlich rechtlichen Gründe für die nicht erfolgte Weiterleitung wurden Herr Winters und der Landauer AStA-Vorsitzende nach der ersten Rundmail informiert. Der AStA-Vorsitzende hat daraufhin den zunächst geäußerten Zensur-Vorwurf zurückgenommen.
3. Unwahr ist: „Dezember 2014: Aufgebrachte Studenten stellen Heiligenthal zur Rede angesichts der Zensurmaßnahmen.“
Wahr ist, dass allein Herr Winters Herrn Prof. Dr. Heiligenthal am Rande einer Sitzung des Fachbereichsrates zur Rede stellte.
4. Unwahr ist: „Januar 2014: Der Bericht über die Weigerung Heiligenthals wird abermals zensiert. Die freie Meinungsäußerung innerhalb der Hochschule ist passé […].“
Wahr ist: Die Rundmail wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Fachbereichsratssitzung zurückgehalten. Die Sitzungen des Fachbereichsrats tagen, wie bereits dargestellt, fachbereichsöffentlich. Ein Beschluss über eine fachbereichsexterne Weitergabe der Protokolle wurde durch den Fachbereichsrat nicht getroffen. Derzeit arbeitet die Universität an einer technischen Lösung, E-Mail-Verteiler zu schaffen, die jeweils nur die Mitglieder eines Fachbereichs erreichen.
5. Unwahr ist: „Als Studierende fordern, dass die Rundmail freigeschaltet wird, folgt Heiligenthals Drohung mit staatsanwaltlicher Prüfung: „Sollten Sie dennoch an Ihrer Absicht des Mailversands festhalten wollen, … müssten wir den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgeben, um zu prüfen, ob die von Ihnen aufgestellten Behauptungen und Verstöße gegen das Hochschulgesetz von Relevanz sind.“
Wahr ist: Abermals war es nur ein Studierender, Herr Winters, der die Versendung der E-Mail forderte. Der zuständige Sachbearbeiter des Referats Rechtsangelegenheiten äußerte sich zwar in der zitierten Weise, ein solches Vorgehen war indes nicht mit Herrn Prof. Dr. Heiligenthal abgestimmt. Herrn Prof. Dr. Heiligenthal war die Anfrage von Herrn Winters nicht bekannt.
6. Unwahr ist: „Heiligenthal schaltet die Staatsanwaltschaft ein […].“
Wahr ist, die Staatsanwaltschaft wurde in dieser Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt eingeschaltet.
7. Sie schreiben: „Der AStA hat deswegen ein eigenes Referat eingerichtet für Meinungsfreiheit und Datenschutz.“
Nach bisherigem Kenntnisstand haben weder der Allgemeine Studierendenausschuss in Koblenz noch der in Landau ein solches Referat eingerichtet.
Mainz, den 28. März 2014
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Dass Präsident Herr Heiligenthal das neue ASTA-Referat für Datenschutz (ASTA-Referent: Sebastian Droste) nicht kennt, ist schon sehr eigenartig.
Zudem scheint er sehr vergesslich zu sein, bekam er doch auf selbiger Sitzung bei Anwesenheit von 20-30 Studierenden einen (Bio)-Hokkaido-„Kürbis des Unbehagens“ (ein ukrainisches Symbol) überreicht angesichts seiner Totalblockade für zukünftige demokratische Verbesserungsmaßnahmen bzgl. Kommunikation und Leugnung der Zensur.
Das Dekanatsteam wollte den Passus übrigens ebenfalls aus dem Sitzungsprotokoll entfernen. Erst auf Drängen und nach mehrminütigem umständlichen Umformulieren von einigen Beteiligten einigte man sich, überhaupt die geschehene Kritik im Protokoll zu erwähnen. Verzichtet hat die Mehrheit dann darauf, das Überreichen des Kürbis als symbolischen Akt ins Protokoll zu nehmen. Dem Kürbis ist es egal.
Ich bin zwar kein Student, aber ich habe Studenten zu den Vorfällen befragt. Aber das wäre nicht mal nötig gewesen, um zu entlarven, dass die hier gemachten Behauptungen der Hochschulleitung falsch sein müssen, weil sie sich widersprechen.
In 2. behaupten Sie, „Die Information über das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder verletzt die Ratsmitglieder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.“ Weiter unten immer noch in 2. schreiben Sie aber „In den Protokollen der Sitzungen werden lediglich die Abstimmungsergebnisse festgehalten. Beschlüsse über eine namentliche Abstimmung wurden durch den Fachbereichsrat nicht gefasst.“ Wenn im Protokoll tatsächlich nur Ergebnisse festgehalten würden, würden mit der Veröffentlichung des Protokolls keine „Information über das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder“ weiter gegeben und die Ratsmitglieder daher auch nicht „in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ verletzt.
In 1. schreiben Sie, dass die Rundmail angeblich eine Rundmail zum Thema Snowden gewesen sei und nicht der Aufgabenerfüllung des Studierendenparlaments gedient habe. Danach schreiben Sie, die Mail hätte „Auszüge aus Protokollen von Sitzungen des Fachbereichsrats“ enthalten. Wir werden wohl nicht erfahren was wahr ist, weil die Hochschule die Rundmail ja zensiert hat…
An mehreren Stellen behaupten Sie, dass angeblich „allein Herr Winters Herrn Prof. Dr. Heiligenthal am Rande einer Sitzung des Fachbereichsrates zur Rede stellte“. Wenn s so wäre, würde das für die Disziplin der Studenten sprechen, denn Herr Winters ist nicht etwa der Querulant, als den sie ihn darzustellen versuchen, er vertritt die Studenten in diesen Angelegenheiten und wurde für diese Aufgabe gewählt. Aber ganz so diszipliniert sind die Studenten doch nicht. Dach den Berichten, die ich über den Vorfall bekommen habe, gab es vor diesem Vorfall aufgebrachte Zwischenrufe der Studenten und Herr Winters war ganz klar nicht allein, sondern nur der Wortführer.
Ihre Darstellung der Einschaltung bzw. Nicht-Einschaltung der Staatsanwaltschaft ist schon krass. Erst kündigt die Hochschule an, bei Veröffentlichung der Rundmail die Staatsanwaltschaft ein zu schalten. Die Studenten, die die Einschaltung der Staatsanwaltschaft begrüßen würden, aber aus Kostengründen keine Klage einreichen wollen, veröffentlichen trotz Ihrer Drohung. Aber leider schalten Sie die Staatsanwaltschaft nicht ein, die die Angelegenheit natürlich geprüft hätte, und versuchen es jetzt auch als Pluspunkt für Sie zu verbuchen.
Ich bin, wie schon erwähnt, kein Student und ich bin auch nicht aus Landau. Ich habe zuletzt vor etwa 25 Jahren (als Student) eine (Fach-)Hochschule besucht und das war in Mannheim. Trotzdem weiß ich schon seit einiger Zeit vom inzwischen nicht mehr so ganz neuen ASTA-Referat für Datenschutz in Landau. Wenn Sie das tatsächlich nicht kennen, sollten Sie sich mal ernsthaft Gedanken machen, ob das in Ordnung ist.
Ursache des Problems scheinen mir zumindest teilweise 2 wesentliche Probleme zu sein, die hier noch nicht genannt wurden.
• Die Protokolle, in denen laut Ihrer Darstellung „lediglich die Abstimmungsergebnisse festgehalten“ werden, sind laut Aussagen der Studenten sehr ausführliche Protokolle, in denen z.B. auch Argumentationen und Stellungnahmen fast wörtlich festgehalten werden. Aber es werden eben nicht alle Argumente und Stellungnahmen festgehalten. Wenn etwas trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht ins Protokoll aufgenommen wird, ist es nun mal nötig, das Protokoll bei der Veröffentlichung mit Kommentaren zu versehen, denn sonst wäre es nicht neutral. Dass die Kommentare nicht in jedem Fall neutral sein müssen, versteht sich imho von selbst. Sie drücken natürlich die Sichtweise des Kommentierenden aus. Wesentlich ist aber, dass offensichtlich schon bei der Protokollierung eine Zensur stattgefunden hat, denn es wurden wohl nur sehr einseitig Stellungnahmen nicht protokolliert. Auch aus dem Kommentar von Rainer Winters geht hervor, dass die Protokolle der Sitzungen zensiert werden. Diese Zensur wurde in dem Artikel, auf den sich Ihre Gegendarstellung bezieht, gar nicht angeprangert. Aber das macht diese Zensurpraxis nicht besser.
• Der zweite Punkt ist, dass solche Sitzungen fachbereichsöffentlich, aber nicht hochschulöffentlich. Der AStA hat aber keine Möglichkeit, nur die Studenten eines Fachbereichs an zu schreiben. Die Rundschreiben werden entweder an alle oder n keinen geschickt. Wenn man einer Studentenvertretung das Recht und die Pflicht gibt, die Fachbereichsstudenten über etwas zu informieren, das nicht hochschulöffentlich ist, muss man ihr auch die Möglichkeit dazu geben. Im vorliegenden Fall musste die Rundmail an alle Studenten verschickt werden, weil die Möglichkeit fehlt, die Fachbereichsstudenten auf andere Weise zu informieren.
Angesichts der Tatsache dass die Hochschulleitung das Referat noch nicht kennt muss ich wohl noch an der Öffentlichkeitsarbeit schrauben. Zur Verteidigung der Hochchschulleitung muss man sagen dass das Referat erst kurz vor den Semesterferien neu ins Leben gerufen wurde.
Der Geschilderte Fall jedoch ist nach meiner Recherche bisher Einmalig. An anderen Hochschulen wurden bereits Veranstaltungen geblockt, Sprecherinnen ausgeladen oder Websiten zensiert. An der Uni-Landau werden hingegen unangenehme Rundmails unter den Teppich gekehrt.
Der AStA und das Studierendenparlament haben klar Stellung zu dem Fall bezogen und sehen keinerlei Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegeben. Die gewählten AmtsträgerInnen sind Personen von zumindest hochschulöffentlichem Interesse. Ihre Entscheidungen haben zum Teil Einfluss auf alle Studierenden.
Punkt 1 ist bizzar verteidigt. Im Zuge der Snowden Enthüllungen, sah ich mich als gewähltes Mitglied des Studierendenparlamentes (unsere Liste setzt auf das Thema Datenschutz), es als meine Aufgabe meinen Kommilitonen und Kommilitoninen eine technische Möglichkeit zu ihrem Schutz zu nennen und verfasste eine Anleitung zur Nutzung von TOR. Diese wurde abgelehnt da man Bedenken hatte die interne IT-Infrastruktur der Universität könnte beeinträchtigt werden. Nachdem ich das Rechenzentrum darauf hinwies dass es sich lediglich um die privaten rechner der Studierenden handeln würde wurde die Rundmail aus einem anderen Grund abgelehnt. Man würde keine privaten Belange per Rundmail versenden?! Eine weitere Intervention meinerseits brachte keinen Erfolg. Ich schilderte den Vorfall dem Studierendenparlament was mit nur einer Enthaltung für den Versand der Rundmail stimmte. Aber auch dann sah sich das RZ nicht gewillt die Rundmail zu versenden. Erst nachdem der AStA sich eingeschaltet und diverse Paragraphen des Hochschulrechts zitiert hatte gab es ei Umdenken. Bis dahin waren 6 Wochen ins Land gezogen und das nur für eine Rundmail die den Studierenden dabei helfen sollte ihre Privatsphäre zu schützen :-/
Wenn betroffene Personen des Rechenentrums damit einverstanden sind veröffentliche ich gerne den Schriftverkehr.
Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Droste