Germersheim – Die US-Army möchte die Kapazität des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depots Germersheim erheblich erweitern (Pfalz-Express berichtete).
Bisher lagern dort 70 Tonnen, künftig sollen es rund 1900 Tonnen sein. Einen entsprechenden Antrag hat die US-Army gestellt. Im Antrag ist unter anderem von „sehr giftigen (maximal 50 Tonnen), giftigen, brennbaren, entzündbaren oder ätzenden Stoffen und Gemischen sowie nicht brennbaren Feststoffen (beispielweise Hydraulik- und Getriebeöl, Enteisungsmittel, Frostschutzmittel, Säuren) die Rede.
„Das macht hellhörig. Die Sorgen der Bürger nehme ich ernst“, schreibt Landrat Dr. Fritz Brechtel in einer Mitteilung. Er verweist jedoch darauf, dass das Verfahren noch am Anfang stehe und nicht abgeschlossen sei.
Wegen der großen Menge der Stoffe im US-Depot ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Derzeit sind die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und können zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, Fachbereich 31, Bauen, Kreisentwicklung noch bis 26. April 2017 eingesehen werden.
„Ich empfehle allen interessierten Bürgern, sich die Unterlagen anzusehen. Wenn es Einwendungen gibt, können diese in einem Erörterungstermin dargelegt werden“, so Brechtel. Vorgesehen ist dafür der 6. Juni 2017, 10 Uhr, in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, im Sitzungssaal, Raum-Nr. 1.05.
Ob für das Vorhaben eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, richtet sich nach einem Kriterien-Katalog. Aufgrund der Größe des Gefahrstofflagers ist im Gesetz zunächst eine „überschlägige Vorprüfung“ vorgesehen. Fachbehörden bewerten dann in Stellungnahmen, ob das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann.
Nach Einschätzung der beteiligten Fachbehörden sei dies nicht der Fall, erklärt Fachbereichsleiter Stefan Hesse. Voraussetzung ist, dass vom Betreiber (US-Army) „Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“ umgesetzt werden. „Vor diesem Hintergrund wird zwar keine gesonderte UVP durchgeführt, im Verfahren kann jedoch durchaus eine Prüfung der Umweltbelange erfolgen“, so Hesse.
Die Fachbehörden setzten sich „intensiv mit den Antragsunterlagen und möglichen Auswirkungen“ auseinander, schreibt Landrat Brechtel weiter. Deren Einschätzung und im Verfahren „vorgebrachte berechtigte Sorgen“ seien maßgeblich für die spätere Entscheidung über den Antrag.
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