Sonntag, 22. September 2024

Gebhart zu GEG-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Mehrheit kann nicht unter Missachtung des Parlaments durchpeitschen

6. Juli 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional

Dr. Thomas Gebhart
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition gestoppt und angeordnet, die abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verschieben.

Der Grund ist eine Klage von Thomas Heilmann, einem CDU-Abgeordneten. Er meinte, dass die Bundestagsabgeordneten zu wenig Zeit hatten, um das Gesetz zu prüfen und zu diskutieren.

Thomas Gebhart (CDU), der Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, übt scharfe Kritik an dem Verfahren der Ampelkoalition: „Seit Wochen und Monaten kritisiere ich das Verfahren der Ampelkoalition zum Heizungsgesetz. Das Parlament wurde viel zu unzureichend eingebunden und ihm wurde noch nicht einmal ein Minimum an Beratungszeit gegeben. Ein vernünftiges Verfahren war so nicht möglich, das ganze Verfahren ein Unding. Die Ampelregierung hat trotzdem versucht, es gegenüber jedem Protest aus der Opposition durchzudrücken, hat jegliche Kritik abgebügelt oder ignoriert. Und der zuständige Minister (Robert Habeck, Grüne, Anm. d. Red.) war zum Heizungsgesetz kein einziges Mal im Ausschuss, um Rede und Antwort zu stehen.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gebaren der Ampel nun einen Riegel vorgeschoben hat. Ich begrüße dies ausdrücklich. Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Beschluss die parlamentarische Demokratie und die Rechte der Opposition. Die Mehrheit kann nicht einfach alles unter Missachtung des Parlaments durchpeitschen. Eigentlich wäre es in der Verantwortung der Bundestagspräsidentin gewesen, dies bereits im Vorfeld zu stoppen. Leider hat sie dies unterlassen.

Die Ampel wäre nun gut beraten, neben einem ordentlichen Verfahren auch in der Sache anders zu agieren. Sie darf nicht weiter den Fehler machen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Jetzt wäre doch die Chance, zuerst ein Förderkonzept und die kommunale Wärmeplanung zu beschließen und damit die sinnvolle Reihenfolge zu wählen. Damit würde auf den Rat von Experten und Opposition gehört, statt diese zu übergehen.“

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