Südpfalz – Den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU) erreichen nach eigener Aussage immer wieder Fragen von Bürgern, ob die Kosten für Fahrten zu COVID-19-Impfungen in Impfzentren erstattet werden.
Laut Gebhart ist das in manchen Fällen möglich. Die Fahrkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte übernommen: Entweder muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (= außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (= Blindheit) oder „H“ (= Hilfslosigkeit) vorliegen.
Oder die Versicherten sind in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 der Pflegeversicherung eingestuft. Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität hinzukommen.
Die Erstattung der Fahrkosten für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen richtet sich nach dem vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.
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